Internationaler Führerschein
Für viele Länder außerhalb der Europäischen Union benötigen Sie zum Fahren einen Internationalen Führerschein.
Ihr EU-Kartenführerschein gilt grundsätzlich nur innerhalb der Europäischen Union. Für sonstige Auslandsreisen wird das zusätzliche Mitführen eines Internationalen Führerscheins empfohlen.
Beantragen Sie bitte die Ausstellung (und Zusendung) Ihres Internationalen Führerscheins online (siehe "Online beantragen").
Beachten Sie bitte, dass das Landratsamt München nur Internationale Führerscheine für Personen ausstellen kann, die Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis München (nicht Stadt München) haben.
Die Gültigkeit dieses Führerscheins beträgt i.d.R. 3 Jahre. Nach Ablauf der Gültigkeit müsste ein neuer Führerschein beantragt und ausgestellt werden. Nutzen Sie hierfür bitte auch das vorhandene Online-Verfahren.
Der Internationale Führerschein kann nur ausgestellt werden, wenn Sie bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind. Inhaber eines vor dem 01.01.1999 ausgestellten deutschen Führerscheins (grau/rosa Altführerschein) müssen bei Erteilung eines internationalen Führerscheines den deutschen Führerschein in den EU-Kartenführerschein umtauschen. Dies ist online möglich (siehe Slider: Weitere Dienstleistungen)!
Welchen Führerschein für welches Land?
Für Europa:
Im Bereich der Europäischen Union dürfen Sie grundsätzlich auch mit dem deutschen Führerschein fahren. Es wird jedoch empfohlen, für die Länder Moldawien, Russland, Ukraine, Weißrussland und Serbien einen Internationalen Führerschein mitzuführen.
Für Länder außerhalb Europas:
Für Länder außerhalb der Europäischen Union wird der Internationale Führerschein grundsätzlich empfohlen. In Zweifelsfällen empfiehlt es sich für den Antragsteller, beim Reiseveranstalter oder der diplomatischen Vertretung des betreffenden Landes in der Bundesrepublik Deutschland bzgl. der Notwendigkeit eines Internationalen Führerscheins nachzufragen.
Bei der persönlichen Antragstellung vor Ort [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung] muss der Antragsteller jederzeit in der Lage sein, seine Identität nachzuweisen.
Aus diesem Grund sind grundsätzlich mitzubringen:
- Personalausweis (mit aktueller Meldeanschrift) oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung
Darüber hinaus werden folgende Unterlagen benötigt:
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- EU-Kartenführerschein
Die Antragstellung ist auch durch Vollmacht möglich, wenn sämtliche Unterlagen vorliegen. Der Besitz des Kartenführerscheins ist Voraussetzung.
Erforderliche Unterlagen, wenn der Antragsteller noch nicht in Besitz eines EU-Kartenführerscheins ist:
- 2 biometrische Lichtbilder (35 x 45 mm)
- alter (deutscher) Papierführerschein (grau/rosa) im Original
- aktuelle "Karteikartenabschrift" (nicht notwendig, wenn der der Originalführerschein vom Landratsamt München ausgestellt wurde; erhältlich durch Anruf bei der zuletzt ausstellenden Behörde)
Sie können den Umtausch auf einen EU-Kartenführerschein zusammen mit der Ausstellung eines Internationalen Führerscheins auch online beantragen.
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Bei Onlinebeantragung (EU-Kartenführerschein vorhanden):
- 16,30 Euro (inkl. Versand per Einschreiben)
Bei Onlinebeantragung (noch kein EU-Kartenführerschein vorhanden):
- 49,12 Euro (inkl. Gebühr für Umtausch und Versand)
Bei Antragstellung per Post (EU-Kartenführerschein vorhanden):
- 21,40 Euro (ggf. zuzüglich 3,07 Euro für den Versand per Postzustellungsauftrag)
Bei Antragstellung per Post (noch kein EU-Kartenführerschein vorhanden):
- 47,90 Euro (inkl. Gebühr für Umtausch; Versand im Regelfall nicht möglich)
Sofern Sie noch nicht Inhaber eines EU-Kartenführerscheins sind, sollten Sie mind. 8 Wochen vor Reisebeginn bei der Führerscheinstelle vorsprechen, damit Ihnen rechtzeitig ein Internationaler Führerschein ausgestellt werden kann. Auch diese Dienstleistung wird online angeboten (siehe: Weitere Dienstleistungen).
Bei der Onlinebeantragung eines Internationalen Führerscheins sollte eine Vorlaufzeit von mind. 4 Wochen bis zur Auslandsreise noch vorhanden sein. Den Führerschein senden wir Ihnen dann innerhalb dieser Zeit nach Hause.
Wenn ein EU-Kartenführerschein bereits vorhanden ist und die vollständigen Antragsunterlagen vorliegen, kann der Internationale Führerschein auch vor Ort bei der Führerscheinstelle sofort ausgestellt werden (bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung).
Bei der Onlinebeantragung entfällt die Vorsprache bei der Führerscheinstelle. Sie beantragen den Führerschein online und bekommen diesen nach Hause geschickt.
Die Antragstellung vor Ort [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung] ist persönlich oder auch durch Vollmacht möglich, wenn sämtliche Unterlagen im Original vorliegen. Der Besitz des EU-Kartenführerscheins ist hierbei Voraussetzung.
Die Abholung des Führerscheins [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung] kann auch durch schriftlich bevollmächtigte Dritte erfolgen, welche sich jedoch ausweisen müssen.
- Antrag auf Ausstellung eines internationalen Führerscheins (kein Online-Antrag)
Druckversion des Formulars, wenn Sie persönlich oder durch einen Bevollmächtigten die Führerscheinstelle aufsuchen
- Vollmacht zur Vorlage bei der Führerscheinstelle
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 4 (Pavillion 2 - Sirius Office Center)
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
| Telefon: | 089 6221-3000 |
|---|---|
| Fax: | 089 6221-3128 |
| Kontakt: | Nachricht schreiben |
Öffnungszeiten
| Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
|---|---|
| Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie, vor einer persönlichen Vorsprache unbedingt einen Termin über unsere Online-Terminvereinbarung zu vereinbaren. Eine Terminbuchung per E-Mail oder Telefon ist nicht möglich.
Anfahrt
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 25.11.2025. aktualisiert.

