Kaufpreissammlung - Auskünfte beantragen
Sie benötigen Kaufpreise von bebauten Grundstücken? Mit Nachweis eines berechtigten Interesses erhalten sie anonymisierte Durchschnitts- oder Einzelkaufpreis.
Führung der Kaufpreissammlung
Grundlage für den Gutachterausschuss ist die bei der Geschäftsstelle geführte Kaufpreissammlung, in der vor allem Grundstückskauf- und Tauschverträge sowie Verträge über die Bestellung von Erbbaurechten unter Wahrung des Datenschutzes erfasst und ausgewertet werden.
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden bei Nachweis eines berechtigten Interesses (z. B zur Erstellung eines Verkehrswertgutachtens) erteilt. Eine allgemeine Möglichkeit der Einsicht in die Kaufpreissammlung besteht nicht.
- Nachweis eines berechtigten Interesses
- Nachweis der Qualifikation für Sachverständige
- Baugesetzbuch (BauGB) § 195
- Gutachterausschussverordnung – (BayGaV) § 11
- Immobilienwertermittlungsverordnung – (ImmoWertV) § 10
- Einzelwert 30 Euro je Kaufpreis, Mindestbestellwert 3 Stück
Eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung muss schriftlich (siehe Formular) mit Nachweis des berechtigten Interesses beantragt werden.
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Anschrift
Landratsamt München
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
Direktkontakt
| Telefon: | 089 6221-0 |
|---|---|
| Fax: | 089 6221-2278 |
| E-Mail: | gutachterausschuss [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail" |
Öffnungszeiten
| Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
|---|---|
| Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
| Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 30.12.2025. aktualisiert.

