Kleinen Waffenschein für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen beantragen

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Wenn Sie eine Reizstoff-, Schreckschuss- oder Signalwaffe in der Öffentlichkeit führen wollen, benötigen Sie den sogenannten "Kleinen Waffenschein". Wer eine solche Waffe führt, ohne über den "Kleinen Waffenschein" zu verfügen, macht sich strafbar.

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 15.02.2024. aktualisiert.