Namensänderungen beantragen

Das Landratsamt München ist ausschließlich für die Gemeinden und Städte im Landkreis München zuständig. Wenn Sie in der Stadt München wohnen, wenden Sie sich bitte an die Stadt München.

Vor- und Familienname können auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt.

Anfrage zur Namensänderung

Der Vor- oder Familienname kann auf Antrag geändert werden, wenn ein "wichtiger Grund" vorliegt und eine sonst keine andere Möglichkeit der Änderung besteht, z. B. Namenserklärung oder Namenserteilung beim Standesamt.

Den Antrag auf Änderung des Vor- und Familiennamens können Sie beim Landratsamt München stellen, wenn Sie im Landkreis München wohnen und deutscher Staatsangehöriger sind. Gleichgestellt sind beispielsweise hier wohnende Asylberechtigte.

Folgende Unterlagen sind mit dem Antrag auf Namensänderung einzureichen:

  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
  • Personenstandsurkunden aus neuerer Zeit zum Nachweis der derzeitigen Namensführung
  • Führungszeugnis (für Antragsteller ab dem 14. Lebensjahr)
  • Nachweise über die Beeinträchtigungen durch die derzeitige Namensführung
  • ärztliches Attest bei namensbezogenen seelischen Belastungslagen
  • Nachweise bzw. Angaben zu den Einkommensverhältnissen

Zur Prüfung können je nach Einzelfall weitere Unterlagen angefordert werden.

Namensänderungsgesetz (NamÄndG)

Familiennamen ändern: bis 1.500,00 Euro
Vornamen ändern: bis 500,00 Euro

Wird ein Antrag zurückgezogen oder abgelehnt, wird 1/10 bis 3/4 dieser Gebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr im Einzelfall ergibt sich aus dem mit der Amtshandlung verbundenen Verwaltungsaufwand und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Namensänderung für den Antragsteller.

Bitte vereinbaren Sie mit Ihrem unten genannten Ansprechpartner einen Termin.

Bei Vorsprachen ohne Termin kann eine sofortige Sachbearbeitung nicht garantiert werden. Mit längeren Wartezeiten muss deshalb gerechnet werden, gegebenenfalls ist eine erneute Vorsprache mit Terminvereinbarung erforderlich.

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Frau Gronegger
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Sachgebiet 4.6.2.5 - Einbürgerungen, Staatsangehörigkeitsrecht, Namensrecht, Standesamtsaufsicht
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 18.03.2025. aktualisiert.