Obstbäume und Streuobst
Die Kreisfachberatung für Gartenkultur, Landespflege und Grünordnung beim Landratsamt München berät kostenlos Interessierte aus dem Landkreis rund um die Themen Streuobst und Obstbäume. Hier finden Sie Kontaktdaten zum Melden von Streuobstwiesen, zur Pflege von Obstbäumen und zur Ausbildung zum Obstbaumwart.
Melden von Streuobstwiesen
Was kennzeichnet eine Streuobstwiese?
- Mindestens fünf Obstbäume stehen zusammen auf einer Wiese.
- Die Bäume haben Halbstämme oder Hochstämme und meist ausladende Kronen.
- Die Bäume haben eine Höhe von jeweils fünf Metern oder mehr. Ausnahme: frisch gepflanzte Obstbäume.
- Häufig sind verschiedene Obstbäume gemischt, zum Beispiel Apfel- und Birnbäume.
- Ältere Obstbäume haben häufig Totholz, was ein wichtiger Lebensraum für Insekten ist.
- Unter den Obstbäumen wachsen artenreiche Wiesen.
Streuobst im Landkreis München
Sie kennen eine Streuobstwiese im Landkreis München? Wir suchen bewirtschaftete, aber auch verwilderte oder in Vergessenheit geratene Streuobstwiesen. Mit finanzieller Unterstützung durch den Streuobstpakt können diese gefördert werden.
Helfen Sie mit und melden Sie Streuobstwiesen bei der Unteren Naturschutzbehörde:
E-Mail: naturschutz [at] lra-m.bayern.deNachricht schreibenclass="link__mail" title="E-Mail schreiben"
Telefon: 089/6221-2367
Hilfe bei der Pflege von Obstbäumen und Streuobstwiesen
Warum brauchen Obstbäume besondere Schnitte?
Damit Sie lange Freude an Ihren Obstbäumen haben, ist Folgendes zu beachten:
- Verlängerung der Lebensdauer:
Ein fachgerecht geschnittener Obstbaum ist widerstandsfähiger gegen Krankheiten und Schädlinge. Schnelles Abtrocknen der Blätter und Früchte nach Regen schützt vor Pilzbefall. - Mehr Ertrag und verbesserte Qualität der Früchte:
Regelmäßige Schnitte regulieren die Fruchtbildung, eine gute Belichtung und Belüftung führt zu einer besseren Fruchtentwicklung. - Erziehungsschnitt:
In den ersten Jahren nach der Pflanzung dienen fachgerechte Schnittmaßnahmen dem Aufbau einer stabilen Baumkrone, die die Last der Früchte tragen kann. - Erhaltungsschnitt:
Fruchtbildung und Wachstum sollen in einem guten Verhältnis stehen. - Verjüngungsschnitt:
Bei alten, vergreisten Obstbäumen kann die Fruchtbildung wieder angeregt werden.
Im Landkreis München und der Landeshauptstadt bieten folgende Obstbaumwarte die kostenpflichtige Dienstleistung Obstbaumschnitt an:
- Benjamin Ungar
Gebiet: Stadt und Landkreis München, Münchner Umland bis Miesbach und Niederbayern
Kontakt: Benjamin.ungar [at] posteo.deNachricht schreibenclass="link__mail" title="E-Mail schreiben" - Torben Zschoche
Gebiet: südlicher Landkreis München
Kontakt: zschoche.t [at] gmail.comNachricht schreibenclass="link__mail" title="E-Mail schreiben"
Darüber hinaus können Sie sich an den Kreisverband München für Gartenkultur und Landespflege wenden, um fachkundige Gartenpflegerinnen und Gartenpfleger zu finden.
Kontakt: info [at] gartenbauvereine-muenchen.deNachricht schreibenclass="link__mail" title="E-Mail schreiben"
https://www.gartenbauvereine-muenchen.de/gartenpfleger.html
Das Wissen, wie Obstbäume richtig geschnitten werden, ist zum Glück nicht verloren gegangen, aber es gibt heutzutage nur noch wenige Fachleute, die Obstbaumschnitt anbieten. Deshalb hat der Bezirksverband der Gartenbauvereine in Oberbayern 2024 mit einem Ausbildungsprogramm für "Zertifizierte Obstbaumwarte in Oberbayern" begonnen.
Ausbildung zum Obstbaumwart / zur Obstbaumwartin im Bezirk Oberbayern
Die Ausbildung, die vom Bezirksverband der Gartenbauvereine in Oberbayern organisiert wird, umfasst mehr als 100 Stunden, wovon ca. 70 Stunden rein praktische Ausbildung am Baum beinhalten. In der übrigen Zeit werden die theoretischen Grundlagen der praktischen Arbeiten am Baum vermittelt.
Teilnahmevoraussetzungen für das Ausbildungsprogramm:
- gärtnerisches Grundverständnis
- Grundkenntnisse im Obstbaumschnitt
- Mitgliedschaft in einem Obst- & Gartenbauverein (Nachweis erforderlich, Neueintritt möglich)
- Interesse an professionellem Schnitt und Weitergabe des erlernten Wissens
Mehr Informationen zur Ausbildung:
https://www.gartenbauvereine-oberbayern.de/obstbaumwart/
Anmeldungen für 2026
Um an der Ausbildung 2026 teilzunehmen, ist eine kurze Bewerbung über die Kreisfachberatung vom Landratsamt München erforderlich. Dabei interessiert uns besonders Ihre Motivation, welche Vorkenntnisse Sie mitbringen und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Sie möchten sich für die Ausbildung zum Obstbaumwart / zur Obstbaumwartin (Kursgebühr 850,00 Euro) anmelden?
Füllen Sie dieses Bewerbungsformular bis zum 19.11.2025 aus:
Anmeldung zur Ausbildung Obstbaumwart
Sie haben Fragen?
Die Kreisfachberatung für Gartenkultur, Landespflege und Grünordnung im Landratsamt München berät Sie gerne.
Kontakt: gruenordnung [at] lra-m.bayern.deNachricht schreibenclass="link__mail" title="E-Mail schreiben"
Aktuelle Förderprogramme für Streuobst in Bayern
Die Förderung von Streuobstbeständen ist in Bayern für folgende Bereiche möglich
(Quelle: https://www.lfl.bayern.de/iab/kulturlandschaft/030830/)
- Förderung von Neuanlage, Ersatz und Pflege von Streuobstbäumen
- Förderung der Erhaltung von Streuobstwiesen und -beständen
- Förderung der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Streuobst
- Förderung von Streuobstprojekten und sonstigen Maßnahmen
- Förderung im Bereich Umweltbildung und Erlebnisangebote
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Förderfragen und für rechtsverbindliche Auskünfte an die jeweils zuständigen Stellen.
Förderprogramm "Streuobst für alle"
Das Amt für Ländliche Entwicklung fördert mit dem Programm "Streuobst für alle" die Beschaffung von Streuobstbäumen für Kommunen, Vereine und Verbände.
Gefördert wird der Erwerb von Streuobstbäumen, die in Bayern gepflanzt werden.
- Kernobst (Apfel und Birne)
- Steinobst (Kirsche und Pflaume)
- weitere Arten wie Walnuss, Quitte, Maulbeere, Esskastanie
- Wildobstarten (Eberesche, Elsbeere, Holz-Apfel, Speierling, Vogel-Kirsche, Wild-Birne)
Kommunen, Vereine und Verbände können die bestellten Bäume unentgeltlich an Privatpersonen weitergeben.
Die Mindest- bzw. Maximalanzahl an Streuobstbäumen pro Förderantrag beträgt 10 bzw. 100 Bäume. Bezuschusst wird der Kauf der Bäume mit bis zu 45 Euro pro Baum.
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die Zuwendungen aus diesem Programm stellen freiwillige Leistungen dar. Diese können nur insoweit bewilligt werden, als dafür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Unter Umständen kann daher ein Zuwendungsantrag wegen Überzeichnung des Förderprogramms nicht mehr bewilligt werden.
Bereits begonnene Projekte sind von der Förderung ausgeschlossen, dabei zählt bereits die Bestellung der Streuobstbäume bei der Baumschule als Beginn der Maßnahme.
Alle Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier:
https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/streuobstpakt-foerderprogramm-streuobst-fuer-alle/index.html
Pflanzempfehlungen für Obstbäume und Streuobst
Externe Links:
- Merkblatt: Sortenempfehlungen für Streuobst in Bayern
- Merkblatt: Apfelsorten für den Hausgarten und die Streuobstwiese
Geschichte der Streuobstbäume
Der Ursprung der Gartenberatung durch die Kreisfachberatung für Gartenkultur, Landespflege und Grünordnung geht ins 18. Jahrhundert zurück. Baumwarte hatten die Aufgabe, Obstbäume zu pflegen, die seit dem Mittelalter traditionell zur Sicherung der Ernährung und zur Markierung von Wegen gepflanzt wurden.
Mit dem Aufkommen von Gartenbauvereinen im 19. Jahrhundert wurden immer mehr haupt- oder nebenamtlich tätige Baumwarte beschäftigt.
Anfang des 20. Jahrhunderts waren Obstbäume in Hausgärten und in der freien Landschaft, Obstbäume in Reihen und Alleen an Feldwegen und Straßen sowie Streuobstwiesen und Streuobstäcker noch weit verbreitet.
In den 1950er bis 1970er Jahren wurden viele Streuobstbestände vernichtet, da es zum Teil sogar öffentliche Fördergelder für die Rodung und Umwandlung in landwirtschaftlich Flächen mit Monokulturen gab.
Streuobst heute
Heutzutage sind Streuobstbestände selten geworden, einige sind verwildert, andere sind von Bauprojekten bedroht. Die Bewirtschaftung von Streuobstwiesen ist arbeitsintensiv und lohnt aus rein finanzieller Sicht oft nicht, weshalb in alten Beständen viele Obstbäume aufgrund ihres Alters und fehlender Pflege absterben.
Da Streuobst unsere Kulturlandschaft prägt und zugleich zum Erhalt der Artenvielfalt beiträgt, haben im Jahr 2021 die Bayerische Staatsregierung und acht Verbände den Bayerischen Streuobstpakt ins Leben gerufen. Ziel ist, den derzeitigen Streuobstbestand in Bayern zu erhalten sowie darüber hinaus bis 2035 zusätzlich eine Million Streuobstbäume neu zu pflanzen.
Streuobstwiesen gelten als eine der artenreichsten Lebensräume in Mitteleuropa, doch ihr Bestand ist bedroht. Mit bis zu 5.000 Tier-, Pflanzen- und Pilzarten sind Streuobstwiesen ein wertvoller Schatz der Natur. Gleichzeitig repräsentieren sie ein kulturelles Erbe vergangener Zeiten, als praktisch jeder Hof Obstwiesen zur Selbstversorgung besaß. Den Streuobstwiesen verdanken wir unter anderem viele regionaltypische Apfelsorten, die an den Boden und das Klima angepasst sind – allein in Bayern sind über 2.000 Apfelsorten und 1.700 Birnensorten bekannt.
Gepflanzt ist so ein Obstbäumchen schnell, aber für den langfristigen Erhalt und die Verwertung des Obstes ist die richtige Pflege wesentlich.
- Der Bayerische Streuobstpakt
- Der Bayerische Streuobstpakt – Ein Meilenstein für die Erhaltung der Kulturlandschaft
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
- Förderprogramm "Streuobst für alle!"
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
- Streuobst in Bayern
- Förderprogramme für Streuobst in Bayern
Streuobst in Bayern
- Merkblatt: Sortenempfehlungen für Streuobst in Bayern
- Merkblatt: Apfelsorten für den Hausgarten und die Streuobstwiese
- Bayern Recht - Grenzabstand von Pflanzen
Ihre Ansprechperson finden
Frau Endriß
Ansprechperson
Telefon:
089 / 6221-2510
Fax:
089 / 6221 44-2510
Zimmer:
F 1.62
Bereich:
4.1.2.4
E-Mail:
gruenordnung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs"
gruenordnung [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__email"
Anschrift
Landratsamt München
Fachbereich 4.1.2 - Bautechnik
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
Direktkontakt
| Telefon: | 089 6221-0 |
|---|---|
| Fax: | 089 6221-2734 |
| E-Mail: | gruenordnung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
| Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
|---|---|
| Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
| Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Anfahrt
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 04.11.2025. aktualisiert.

