Parkausweise für Handwerker und soziale Dienste beantragen

Handwerker, Personen im sozialen Dienst und Handelsvertreter können auf Antrag Parkerleichterungen erhalten.

Dies gilt für das Halten und Parken in allen Gemeinden des Landkreises München, nicht jedoch für das Stadtgebiet München.

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 10.09.2024. aktualisiert.