Rotes Händlerkennzeichen beantragen

Sie sind Kfz-Händler oder Kraftfahrzeughersteller oder besitzen eine Kfz-Werkstatt und möchten sich für z.B. Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten mit nicht zugelassenen Fahrzeugen ein rotes Händlerkennzeichen (06er-Nummer) zuteilen lassen?

Antragsverfahren:
Neuantrag, Verlängerung Kennzeichen, Verlängerung Fahrzeugscheinheft:
Bitte senden Sie bei allen Anliegen eine E-Mail mit Betreff – rotes Händlerkennzeichen: kfz-zulassung@lra-bayern.de
oder per Post an: Kfz-Zulassungsbehörde, Bretonischer Ring 1, 85630 Grasbrunn/Neukeferloh

Bitte vergessen Sie nicht Ihre E-Mail-Adresse, Telefonnummer und ggf. das rote Kennzeichen mitzuteilen.  Wir werden Ihr Anliegen prüfen und nehmen innerhalb von drei Werktagen Kontak mit Ihnen auf, um einen Termin für die persönliche Vorsprache zu vereinbaren oder offene Fragen zu klären.  

 

  • Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung von der/den unterschriftsberechtigten Person/Personen (z.B. Geschäftsführer)
  • Schriftlicher formloser Antrag mit Begründung der Notwendigkeit des roten Kennzeichens von der/den unterschriftsberechtigten Person/Personen (z.B. Geschäftsführer)
  • Nachweis der Zuverlässigkeit des Antragstellers/der berechtigten Person:
    - aktuelles einfaches Führungszeugnis - Belegart: „O“: Beantragung bei der Wohnsitzgemeinde
    - aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Punktestand): Beantragung beim Kraftfahrt-Bundesamt unter: https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FAER/Auskunft/faer_auskunft_node.html oder Sie können es auch direkt bei uns in der KFZ-Zulassungsbehörde gebührenpflichtig beantragen
  • aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Beantragung durch die Kfz-Zulassungsbehörde
  • weitere Unterlagen können ggf. nachgefordert werden
  • Stellplatznachweis durch:
    - Vorlage Miet- bzw. Pachtvertrag und/oder
    - Schreiben der örtlichen Bauabteilung, dass diese Stellplätze gewerblich genutzt werden dürfen.   Nur erforderlich, wenn Stellplätze sich auf Privatgrund befinden.
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung „für rote Kennzeichen“
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer

    Die Erledigung durch Dritte ist nicht möglich! 

ab 192,90 €

Anschrift

Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-3000
Fax: 089 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten

Montag07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

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    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 07.05.2025. aktualisiert.