Rotes Händlerkennzeichen beantragen
Sie sind Kfz-Händler oder Kraftfahrzeughersteller oder besitzen eine Kfz-Werkstatt und möchten sich für z.B. Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten mit nicht zugelassenen Fahrzeugen ein rotes Händlerkennzeichen (06er-Nummer) zuteilen lassen?
Antragsverfahren:
Neuantrag, Verlängerung Kennzeichen, Verlängerung Fahrzeugscheinheft:
Bitte senden Sie bei allen Anliegen eine E-Mail mit Betreff – rotes Händlerkennzeichen: kfz-zulassung@lra-bayern.de
oder per Post an: Kfz-Zulassungsbehörde, Bretonischer Ring 1, 85630 Grasbrunn/Neukeferloh
Bitte vergessen Sie nicht Ihre E-Mail-Adresse, Telefonnummer und ggf. das rote Kennzeichen mitzuteilen. Wir werden Ihr Anliegen prüfen und nehmen innerhalb von drei Werktagen Kontak mit Ihnen auf, um einen Termin für die persönliche Vorsprache zu vereinbaren oder offene Fragen zu klären.
- Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung von der/den unterschriftsberechtigten Person/Personen (z.B. Geschäftsführer)
- Schriftlicher formloser Antrag mit Begründung der Notwendigkeit des roten Kennzeichens von der/den unterschriftsberechtigten Person/Personen (z.B. Geschäftsführer)
- Nachweis der Zuverlässigkeit des Antragstellers/der berechtigten Person:
- aktuelles einfaches Führungszeugnis - Belegart: „O“: Beantragung bei der Wohnsitzgemeinde
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Punktestand): Beantragung beim Kraftfahrt-Bundesamt unter: https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FAER/Auskunft/faer_auskunft_node.html oder Sie können es auch direkt bei uns in der KFZ-Zulassungsbehörde gebührenpflichtig beantragen - aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Beantragung durch die Kfz-Zulassungsbehörde
- weitere Unterlagen können ggf. nachgefordert werden
- Stellplatznachweis durch:
- Vorlage Miet- bzw. Pachtvertrag und/oder
- Schreiben der örtlichen Bauabteilung, dass diese Stellplätze gewerblich genutzt werden dürfen. Nur erforderlich, wenn Stellplätze sich auf Privatgrund befinden. - Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung „für rote Kennzeichen“
- SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer
Die Erledigung durch Dritte ist nicht möglich!
ab 192,90 €
- Vollmacht für die Kfz-Zulassungsstelle einschließlich SEPA-Lastschriftmandat
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter für minderjährige Fahrzeughalter
- Einverständniserklärung für Kfz-Zulassung auf eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Wichtige Hinweise zur Kraftfahrzeugsteuer (PDF)
(vom Hauptzollamt München)
- Zoll
Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer sowie zu zum Thema Steuerbefreiungen/Steuervergünstigungen für Fahrzeuge
- Kraftfahrzeugsteuer SEPA-Lastschriftmandat für die SEPA-Basislastschrift
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-3000 |
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Fax: | 089 6221-3128 |
E-Mail: | kfz-zulassung@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Termin
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Anfahrt
Aufgrund einer Asylbewerberunterkunft stehen derzeit nur wenige Parkplätze zur Verfügung.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 07.05.2025. aktualisiert.