Schießerlaubnis außerhalb von Schießstätten
Für das Schießen mit Schusswaffen außerhalb von Schießstätten benötigen Sie eine Erlaubnis.
Nutzen Sie hierfür unseren Online-Antrag bequem von zu Hause aus und sparen dabei Zeit und Geld.
Für das Schießen mit Schusswaffen außerhalb von Schießstätten benötigen Sie eine Erlaubnis.
Voraussetzungen für die Erteilung einer Schießerlaubnis sind:
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Zuverlässigkeit und persönliche Eignung (§§ 5, 6 WaffG)
- Waffensachkunde gem. § 7 WaffG
- Ggf. zusätzlicher Sachkundenachweis für das Töten von Tieren
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung (pauschal für Personen- und Sachschäden) über mindestens 1 Million Euro (§ 4 Abs. 1 Nr. 5 WaffG), (nicht Jagdhaftpflicht)
- Glaubhafter Nachweis eines Bedürfnisses (z. B. Erlegen von Gehegewild, Schädlingsbekämpfung (Vergrämung), Distanzbetäubung von Tieren mit Narkosegewehren)
- Waffensachkundenachweis
- zusätzlicher Sachkundenachweis für das Töten von Tieren (gültiger Jagdschein oder Bestätigung über Gehegewildhalterkurs)
- Versicherungsnachweis gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro - pauschal für Personen- und Sachschäden (nicht Jagdhaftpflicht)
§ 10 Abs. 5 WaffG
Zwischen 25 Euro und 250 Euro, je nach Umfang und Verwaltungsaufwand
Eine Vorsprache im Landratsamt ist nicht erforderlich.
Ihre Ansprechperson finden
Grundsätzlich
Frau Herr
Ansprechperson
Wenn Tiere betroffen sind
Herr Lechner
Ansprechperson
Anschrift
Landratsamt München
Fachbereich 4.2.1 - Brand- und Katastrophenschutz, Sicherheitsrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
| Kontakt: | Nachricht schreiben |
|---|
Öffnungszeiten
| Montag | 8 Uhr bis 12 Uhr |
|---|---|
| Dienstag | 8 Uhr bis 12 Uhr |
| Mittwoch | Geschlossen |
| Donnerstag | 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 17:30 Uhr |
| Freitag | 8 Uhr bis 12 Uhr |
Anfahrt
Termin
Für eine persönliche Vorsprache ist bitte zwingend ein Termin zu vereinbaren.
Anfahrt
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 04.03.2026. aktualisiert.

