Sprachstandserhebung

Alle neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte nehmen zunächst verpflichtend an einer Sprachstandserhebung teil. Dabei wird geprüft, welche Deutschkenntnisse bereits vorhanden sind und in welchen Bereichen gegebenenfalls Unterstützung nötig ist. 

Wenn sich herausstellt, dass die Deutschkenntnisse noch nicht ausreichen, nehmen die Kinder verpflichtend an einem speziellen Vorkurs teil, in dem ihre Sprachkenntnisse gezielt gefördert werden. So wird sichergestellt, dass alle die besten Voraussetzungen haben, um erfolgreich am Schulunterricht teilnehmen zu können. 

Das Landratsamt München ist zuständig für die Überprüfung folgender Maßnahmen:

  • Teilnahme an der verpflichtenden Sprachstandserhebung
  • Teilnahme am integrierten Vorkurs zur Förderung der deutschen Sprachkenntnisse

Die Teilnahme an diesen Maßnahmen ist verpflichtend. Wer nicht teilnimmt, handelt ordnungswidrig nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). In diesem Fall kann eine Geldbuße von bis zu 1.000 Euro verhängt werden.

Verantwortlich für die Teilnahme sind die Erziehungsberechtigten des Kindes.

Die Zuständigkeit des Landratsamts München gilt für Vorgänge im Landkreis München. Entscheidend ist der Standort der Grundschule oder der Kindertageseinrichtung, in der das Kind vorgestellt wird oder in der der Vorkurs in Kooperation mit der zuständigen Grundschule stattfindet.

  • Art. 119 Abs. 1 Nr. 2 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
  • Art. 37 Abs. 3 S. 1-3 BayEUG
  • Art. 37 Abs. 3 S. 4 BayEUG
  • Art. 76 S. 3 BayEUG
  • Gesetz über Ordnungswidrigkeit (OwiG)

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Referat 2.3 Soziales - Ausbildungsförderung und Kostenfreiheit des Schulwegs
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 04.03.2026. aktualisiert.