Sprengstofferlaubnis beantragen
Wer explosionsgefährliche Stoffe erwerben, befördern, aufbewahren, verwenden oder vernichten möchte, muss dafür eine Sprengstofferlaubnis beantragen.
Online-Terminvereinbarung
Das Landratsamt München ist für Antragsteller zuständig, deren Hauptwohnsitz sich im Landkreis München befindet.
Die Sprengstofferlaubnis gem. § 27 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) berechtigt zum Erwerb, zum Befördern, zur Aufbewahrung, zum Verwenden und zur Vernichtung von:
- Nitrocellulosepulver zum Wiederladen
- Schwarzpulver zum Vorderladerschießen
- Böllerpulver zum Böllerschießen
innerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes.
Die Erlaubnis ist maximal fünf Jahre gültig.
Die sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeit wird durch die Behörde geprüft.
- Bedürfnisnachweis (Bescheinigung des Schützen- bzw. Böllervereines)
- Lehrgangszeugnis
- Bestätigung der Gemeinde bei gemeindlichen Böllerschützen
- gültiger Jagdschein bei Wiederladern
§ 27 Sprengstoffgesetz (SprengG)
Erstausstellung: 150,00 bis 170,00 Euro
Verlängerung: 100,00 bis 120,00 Euro
Änderung: 80,00 Euro
Es ist eine Bearbeitungszeit von ca. 6-8 Wochen einzuplanen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Der Antrag kann postalisch oder per E-Mail gestellt werden.
- Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG) zum Erwerb, Umgang, Verbringen explosionsgefährlicher Stoffe im nicht gewerblichen Bereich
- Bescheinigung zum Nachweis eines Bedürfnisses für die Erteilung/Verlängerung einer Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes (SprengG)
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Herr Halbig
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4.2.1.2
Anschrift
Landratsamt München
Fachbereich 4.2.1 - Brand- und Katastrophenschutz, Sicherheitsrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221 - 0 |
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Fax: | 089 6221-2482 |
E-Mail: | waffen-sprengstoffrecht@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | Geschlossen |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 27.05.2025. aktualisiert.