Sprengstofferlaubnis beantragen

Wer explosionsgefährliche Stoffe erwerben, befördern, aufbewahren, verwenden oder vernichten möchte, muss dafür eine Sprengstofferlaubnis beantragen.

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Das Landratsamt München ist für Antragsteller zuständig, deren  Hauptwohnsitz sich im Landkreis München befindet.

Die Sprengstofferlaubnis gem. § 27 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) berechtigt zum Erwerb, zum Befördern, zur Aufbewahrung, zum Verwenden und zur Vernichtung von:

  • Nitrocellulosepulver zum Wiederladen
  • Schwarzpulver zum Vorderladerschießen
  • Böllerpulver zum Böllerschießen 

innerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes.

Die Erlaubnis ist maximal fünf Jahre gültig.

Die sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeit wird durch die Behörde geprüft.

  • Bedürfnisnachweis (Bescheinigung des Schützen- bzw. Böllervereines)
  • Lehrgangszeugnis
  • Bestätigung der Gemeinde bei gemeindlichen Böllerschützen
  • gültiger Jagdschein bei Wiederladern 

§ 27 Sprengstoffgesetz (SprengG)

Erstausstellung: 150,00 bis 170,00 Euro

Verlängerung: 100,00 bis 120,00 Euro

Änderung: 80,00 Euro

Es ist eine Bearbeitungszeit von ca. 6-8 Wochen einzuplanen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Der Antrag kann postalisch oder per E-Mail gestellt werden.

Ihre Ansprechperson finden


Herr Halbig
Ansprechperson

Telefon:

089 / 6221-1224

Fax:

089 / 6221 44-1224

Zimmer:

B 3.14

Bereich:

4.2.1.2

Herr Maier
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089 / 6221-2656

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B 3.14

Bereich:

4.2.1.2

Anschrift

Landratsamt München
Fachbereich 4.2.1 - Brand- und Katastrophenschutz, Sicherheitsrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München

Direktkontakt

Telefon: 089 6221 - 0
Fax: 089 6221-2482
E-Mail: waffen-sprengstoffrecht@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten

Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
MittwochGeschlossen
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

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    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 27.05.2025. aktualisiert.