Stellungnahme der Feuerwehr nach § 19 PrüfVBau
Die Brandschutzdienststelle des Landkreises München erstellt auf Anforderung die Stellungnahme der Feuerwehr nach § 19 PrüfVBau für Prüfsachverständige für Brandschutz.
Die Stellungnahme enthält Informationen zu:
- örtlichen Festlegungen und Besonderheiten
- der vorhandenen Ausrüstung und Einsatzkräfte
- weiteren brandschutztechnischen Anforderungen aus Sicht der örtlichen Feuerwehr
Sie unterstützt Prüfsachverständige bei der fachgerechten Prüfung des Brandschutznachweises, insbesondere bei Sonderbauten oder Vorhaben mit erhöhten Anforderungen an den abwehrenden Brandschutz.
Die Stellungnahme kann durch den Prüfsachverständigen für Brandschutz angefordert werden.
Erforderliche Unterlagen nach § 11 Bauvorlagenverordnung:
- Zuordnung des Bauvorhabens durch Straße, Hausnummer und Gemeinde oder einer Flurnummer
- Lageplan mit Darstellung der Anfahrtswege und Aufstellflächen
- Brandschutznachweis
- Brandschutzpläne
- Löschwassernachweis
- ggf. weitere relevante Unterlagen zum Vorhaben
- § 19 Abs. 1 Verordnung über die Prüfingenieure, Prüfämter und Prüfsachverständigen im Bauwesen (PrüfVBau)
- § 11 Bauvorlagenverordnung (BauVorlV)
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Herr Schmid
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Herr Zipplies
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Anschrift
Landratsamt München
Fachbereich 4.1.3 - Brandschutzdienststelle-Einsatzvorbeugung
Mariahilfplatz 17
81541 München
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 03.02.2026. aktualisiert.

