Trinkwasserhygiene
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Anzeige von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen: Online anzeigen
Am 23.06.2023 trat die Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft.
Wichtige Regelungen der Trinkwasserverordnung:
- Großanlagen zur Trinkwassererwärmung müssen dem Gesundheitsamt nicht gemeldet werden.
- Anlagen in gewerblich, jedoch nicht öffentlich genutzten Gebäuden (z.B. Mietwohnungen) sind alle 3 Jahre auf Legionellen zu untersuchen.
- Für die übrigen Großanlagen gilt die jährliche Untersuchungspflicht. Ein- und Zweifamilienhäuser sind von dieser Regelung nicht betroffen.
- Befunde, die nicht den Vorgaben der Trinkwasserverordnung entsprechen, müssen dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Das entsprechende Formular finden Sie weiter unten unter Formulare und Merkblätter.
Antworten auf häufig gestellte Fragen und weitere umfangreiche Informationen finden Sie auch auf dieser Seite unterhalb im Bereich Externe Links.
Das staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt München übernimmt die Überwachung und den Vollzug im Rahmen der Trinkwasserverordnung.
Dazu gehören Kontrollen und Prüfungen der öffentlichen zentralen Trinkwasserversorgungen sowie der privaten Anlagen und der vorzulegenden Untersuchungsergebnisse auf Vollständigkeit und Einhaltung der Richt- und Grenzwerte.
Aus gegebenen Anlässen werden Probenahmen und Messungen durchgeführt.
Aktuelle Wasserbefunde finden Sie auf der Webseite Ihrer Gemeinde/Stadt.
- Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2023)
- Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
Hygienekontrolldienst - Hygiene und Trinkwasserhygiene
Telefon: 089 6221-5336
Fax: 089 6221 44-5336
E-Mail: hygienekontrolldienst-twh@lra-m.bayern.de
Bereich: 3.2.1.2 - Hygiene und Trinkwasserhygiene
- Anzeige von Grenz- und/oder Richtwertüberschreitungen in der Trinkwasserhausinstallation
gemäß § 16 Abs. 3 der Trinkwasserverordnung
- Anzeige einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes (TMW) für Legionellen
gmäß §§ 15a und 16 Abs. 1 sowie der Maßnahmen nach § 16 Abs. 7 TrinkwV
- Checkliste 'Legionellen in Trinkwasserinstallationen'
- Ablaufschema zur hygienisch-mikrobiologischen Untersuchung (PDF, nicht barrierefrei)
- unter Listen: Liste der Trinkwasser-Untersuchungsstellen in Bayern, die die Anforderungen nach Trinkwasserverordnung erfüllen
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- Downloads Hygiene - Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes - Meldeformular
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- Legionellen
Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.
- Legionellen (BIÖG)
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
- Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TinkwV)
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- Empfehlung für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung
Umweltbundesamt
- Ihre Anfrage zu besonders besorgniserregenden Chemikalien - Empfehlungen
Umweltbundesamt
- Ihre Anfrage zu besonders besorgniserregenden Chemikalien - Trinkwasserverteilung
Umweltbundesamt
- Ihre Anfrage zu besonders besorgniserregenden Chemikalien - zugelassene Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren
Umweltbundesamt
- Wasserversorgungsanlage; Anzeige der Errichtung, der Inbetriebnahme, einer Veränderung, des Übergangs des Eigentums oder der Stilllegung
BayernPortal
Anschrift
Landratsamt München
Sachgebiet 3.2.1.2 - Hygiene und Trinkwasserhygiene
Joseph-Wild-Straße 20
81829 München
Direktkontakt
| Telefon: | 089 6221-5336 |
|---|---|
| Fax: | 089 6221-445336 |
| E-Mail: | hygienekontrolldienst-twh [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
| Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
|---|---|
| Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
| Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 02.12.2025. aktualisiert.

