Trinkwasserhygiene

Hier erhalten Sie aktuelle Informationen und Hinweise rund um das Thema Trinkwasserhygiene / Trinkwasserverordnung.

Nutzen Sie hierfür unseren Online-Antrag bequem von zu Hause aus und sparen dabei Zeit und Geld!

Anzeige von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen:  Online anzeigen

Am 23.06.2023 trat die Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft. 

Wichtige Regelungen der Trinkwasserverordnung:

  • Großanlagen zur Trinkwassererwärmung müssen dem Gesundheitsamt nicht gemeldet werden.
  • Anlagen in gewerblich, jedoch nicht  öffentlich genutzten Gebäuden (z.B. Mietwohnungen) sind alle 3 Jahre auf Legionellen zu untersuchen. 
  • Für die übrigen Großanlagen gilt die jährliche Untersuchungspflicht. Ein- und Zweifamilienhäuser sind von dieser Regelung nicht betroffen.
  • Befunde, die nicht den Vorgaben der Trinkwasserverordnung entsprechen, müssen dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Das entsprechende Formular finden Sie weiter unten unter Formulare und Merkblätter.

Antworten auf häufig gestellte Fragen und weitere umfangreiche Informationen finden Sie auch auf dieser Seite unterhalb im Bereich Externe Links.

Das staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt München übernimmt die Überwachung und den Vollzug im Rahmen der Trinkwasserverordnung.

Dazu gehören Kontrollen und Prüfungen der öffentlichen zentralen Trinkwasserversorgungen sowie der privaten Anlagen und der vorzulegenden Untersuchungsergebnisse auf Vollständigkeit und Einhaltung der Richt- und Grenzwerte.

Aus gegebenen Anlässen werden Probenahmen und Messungen durchgeführt.

Aktuelle Wasserbefunde finden Sie auf der Webseite Ihrer Gemeinde/Stadt.

  • Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2023)
  • Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)

Hygienekontrolldienst - Hygiene und Trinkwasserhygiene

Telefon: 089 6221-5336
Fax: 089 6221 44-5336​​​​​​​
E-Mail: hygienekontrolldienst-twh@lra-m.bayern.de

Bereich: 3.2.1.2 - Hygiene und Trinkwasserhygiene

Anschrift

Landratsamt München
Sachgebiet 3.2.1.2 - Hygiene und Trinkwasserhygiene
Joseph-Wild-Straße 20
81829 München

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-5336
Fax: 089 6221-445336
E-Mail: hygienekontrolldienst-twh [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Anfahrt

Anfahrt

    Anfahrt planen

    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 02.12.2025. aktualisiert.