Ukrainischen digitalen Führerschein in EU-Führerschein umschreiben
Wenn Sie aus der Ukraine in die Bundesrepublik Deutschland ziehen, dürfen Sie grundsätzlich noch sechs Monate mit Ihrer ukrainischen Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führen (Ausnahme: befristeter Aufenthalt aufgrund vorübergehenden Schutz siehe nachfolgende Ausführungen).
Sie sind im Besitz eines digitalen ukrainischen Führerscheins und wollen ein Führerscheindokument ausgestellt bekommen.
Bei der persönlichen Antragstellung (bitten nutzen Sie hierfür den Link zur Online-Terminvereinbarung unter "Kontaktinformationen") muss der Antragsteller jederzeit in der Lage sein, seine Identität nachzuweisen.
Aus diesem Grund sind grundsätzlich mitzubringen:
- Personalausweis oder Reisepass oder Aufenthaltstitel
- Seriennummer des ukrainischen Führerscheins (3 Buchstaben)
- Führerschein-Nummer
- aktuelles biometrisches Lichtbild
Fahrerlaubnisklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E:
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
bei Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE zusätzlich:
- Gutachten (PMU [nicht MPU!]- medizinisch-psychometrische Untersuchung) eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
38,80 Euro
Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 8 Wochen.
Durch eine Abfrage beim ukrainischen Register wird geprüft, ob Sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Wenn dies bestätigt wird, erhalten Sie einen für die Dauer des Schutzstatus geltenden Führerschein ausgestellt (gültig höchstens bis zum 6. März 2025). Dieser Führerschein wird innerhalb der EU anerkannt.
- Maßnahmen des BMDV zur Ukrainekrise im Detail
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Führerscheinstelle
Bretonischen Ring 4 (Pavillion 2 - Sirius Office Center)
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
| Telefon: | 089 6221-3000 |
|---|---|
| Fax: | 089 6221-3128 |
| Kontakt: | Nachricht schreiben |
Öffnungszeiten
| Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
|---|---|
| Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie, vor einer persönlichen Vorsprache unbedingt einen Termin über unsere Online-Terminvereinbarung zu vereinbaren. Eine Terminbuchung per E-Mail oder Telefon ist nicht möglich.
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 20.11.2025. aktualisiert.

