Umtausch EU-Kartenführerschein in befristeten EU-Kartenführerschein
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Warum muss ich meinen EU-Kartenführerschein umtauschen?
Führerscheine sollen in der Europäischen Union einheitlich sein und damit fälschungssicherer werden. Deshalb verpflichtet die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (3. EU-Führerscheinrichtlinie) alle Mitgliedstaaten der EU sicherzustellen, dass bis zum 19. Januar 2033 alle ausgestellten oder im Umlauf befindlichen Führerscheine die Anforderungen dieser Richtlinie erfüllen.
Bei EU-Kartenführerscheinen mit Ausstellungsdatum zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013, ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins für den Umtausch relevant:
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Nach Ablauf der jeweils geltenden Frist wird der alte Führerschein ungültig.
Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis, also das Recht zum Führen von bestimmten Kraftfahrzeugen, bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Führerscheinumtausch nicht verbunden.
Der neu ausgestellte Führerschein wird – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Lichtbild und ggf. Namen. Hiervon unberührt sind die Klassen C1, C1E, C, CE, CE79, D1, D1E, D, DE. Diese Fahrerlaubnisse müssen ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre verlängert werden. Sollten die o. g. Klassen bereits länger als 5 Jahre abgelaufen sein, ist das Ablegen von Befähigungsprüfungen erforderlich.
Wie ist der Ablauf der Bearbeitung?
- Füllen Sie den Onlineantrag aus und laden Sie alle erforderlichen Dokumente hoch.
- Senden Sie Ihren alten Führerschein an die Behörde. Der Führerschein wird nach Überprüfung mit einer Lochung und einer Befristung der Gültigkeit versehen und zeitnah an Sie zurück geschickt.
- Die Behörde wird Ihren Antrag nach vollständiger Übersendung bearbeiten und eine Rechnung der Bearbeitungsgebühr zusenden. Bitte überweisen Sie erst den Rechnungsbetrag, wenn Sie eine Rechnung erhalten haben!
- Der Druck Ihres Führerscheins in der Bundesdruckerei dauert ca. 2-4 Wochen.
Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich alle Führerscheine per Direktversandt an Sie verschickt werden.
Welche Dokumente benötige ich für die Beantragung?
- Bild/Scan Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses (mit amtlicher Meldebescheinigung)
- Bild/Scan Ihres aktuellen EU-Kartenführerscheines
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (zulässige Dateiformate: JPG, JPEG)
- Bild/Scan Ihrer Unterschrift (alternativ ist die digitale Unterschrift im Dienst möglich) (zulässige Dateiformate: JPG, JPEG)
Welche Gebühren werden bei der Beantragung für den Umtausch des EU-Kartenführerscheines fällig?
Die Kosten für den Antrag belaufen sich auf 32,82 € inklusive Direktversand des Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei. Bei der Beantragung weiterer Eintragungen oder Dienstleistungen fallen zusätzliche Kosten an.
Wie sind die Gebühren zu bezahlen?
Bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde sind die Gebühren nach Zahlungsaufforderung per Überweisung zu bezahlen. Bitte warten Sie unbedingt den Erhalt der Rechnung per Post ab, da eine Überweisung nur bei Angabe der Rechnungsnummer korrekt zugeordnet werden kann.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitung dauert in der Regel ca. 8 Wochen.
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Führerscheinstelle
Bretonischen Ring 4 (Pavillion 2 - Sirius Office Center)
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
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| Fax: | 089 6221-3128 |
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Um lange Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie, vor einer persönlichen Vorsprache unbedingt einen Termin über unsere Online-Terminvereinbarung zu vereinbaren. Eine Terminbuchung per E-Mail oder Telefon ist nicht möglich.
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 03.12.2025. aktualisiert.

