Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem Sprengstoffgesetz beantragen
Für die Teilnahme am Sachkundelehrgang zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist die Voraussetzug für die Zulassung zum Sachkundelehrgang für den Umgang mit Schwarz-, Böller- oder Nitrocellulosepulver.
Die im Antragsverfahren durchzuführende Prüfung der sprengstoffrechtlichen Zuverlässigkeit wird von dem Sachgebiet Brandschutz, Katastrophenschutz, Waffenrecht, Sprengstoffrecht und Jagdgesetze veranlasst.
§ 34 Abs. 2 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
80,00 Euro
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen.
Sie müssen die Unbedenklichkeitsbescheinigung persönlich im Landratsamt München abholen.
Ihren Ansprechpartner finden
Herr Halbig
Ansprechpartner
Telefon:
089 / 6221-1224
Fax:
089 / 6221 44-1224
Zimmer:
B 3.14
Bereich:
4.2.1.2
Herr Maier
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089 / 6221-2656
Zimmer:
B 3.14
Bereich:
4.2.1.2
Anschrift
Landratsamt München
Fachbereich 4.2.1 - Brand- und Katastrophenschutz, Sicherheitsrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 24.05.2023. aktualisiert.