Verhütungsmittel - Zuschuss beantragen

Verhütungsmittel wie z. B. Pille, Spirale und Verhütungsstäbchen sind eine kostspielige Angelegenheit. Ab 01.01.2026 bietet das Landratsamt München hier seine Unterstützung an und übernimmt diese Kosten bis zu einem bestimmten Betrag (siehe unten) um Ihnen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von den Kosten selbst zu entscheiden, wie Sie verhüten.

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Online beantragen

Der Zuschuss für Verhütungsmittel ist eine freiwillige Leistung des Landratsamtes München, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Wer kann einen Antrag stellen?

Einen Antrag auf Bezuschussung für Verhütungsmittel können Personen stellen, die mindestens 22 Jahre alt sind (bei gesetzlich krankenversicherten Frauen unter 21 Jahren übernimmt die Krankenkasse die Kosten) und ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis München haben und eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (SGB II)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag

Achtung: Der Antrag hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn der Antrag und der Erwerb des Verhütungsmittels während der Laufzeit des Leistungsbescheides erfolgt!

Welche Kosten werden bezuschusst?

Die Verhütungsmittel werden nur bis zu einer bestimmten Höhe übernommen:

  • "Pille" (das Rezept ist wegen der erheblichen Kostenersparnis für sechs Monate auszustellen) für 6 Monate bis zu einer Höhe von max. 60 €
  • "Pille danach" (rezeptfrei) für eine Einnahme in einer Höhe von max. 36 €
  • Verhütungsring für 3 Monate bis zu einer Höhe von max. 50 €
  • Verhütungspflaster für 3 Monate bis zu einer Höhe von max. 40 €
  • Dreimonatsspritze für 3 Monate bis zu einer Höhe von max. 40 €
  • Verhütungsstäbchen für 3 Jahre bis zu einer Höhe von max. 200 € (zzgl. Arztkosten für die Einlage in Höhe von max. 200 €)
  • Hormonspirale für 5 Jahre bis zu einer Höhe von max. 200 € (zzgl. Arztkosten für das Einsetzen in Höhe von 200 €)
  • Kupferspirale für 5 Jahre bis zu einer Höhe von max. 50 € (zzgl. Arztkosten für das Einsetzen in Höhe von max. 200 €)
  • Kupferkette für 3 oder 5 Jahre bis zu einer Höhe von max. 130 € (zzgl. Arztkosten für das Einsetzen in Höhe von max. 200 €)
  • Sterilisation für die Frau (insofern medizinisch nicht notwendig) bis zu einer Höhe von max. 850 €
  • Sterilisation für den Mann bis zu einer Höhe von max. 450 €

Eine persönliche Vorsprache im Landratsamt München ist nicht erforderlich. Bei Nachfragen empfehlen wir eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme.

Wenn die Verhütungsmittel weniger als 100 € kosten, kann der Antrag auch im Nachhinein - wenn die Kosten bereits selbst bezahlt wurden - gestellt werden, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Ausstellung der ärztlichen Verordnung. Der ausgefüllte Antrag ist mit einer Kopie des Personalausweises, einer Kopie des Bewilligungsbescheides (Sozialleistung), der ärztlichen Verordnung (Original) und der Quittung der Apotheke (Original) einzureichen. Danach erfolgt die Überweisung an die Antragstellerin bzw. den Antragsteller.

Wenn die Verhütungsmittel mehr als 100 € kosten, muss der Antrag vor der Behandlung gestellt werden. Dem ausgefüllten Antrag ist eine Kopie des Personalausweises, des Bewilligungsbescheides (Sozialleistung) und der ärztlichen Verordnung (mit genauer Bezeichnung des Verhütungsmittels) beizufügen. Je nach ärztlicher Verordnung bekommt dann die Antragstellerin bzw. der Antragsteller zwei Kostenübernahmeerklärungen (eine für sich und eine zur Weitergabe an den Arzt) zugeschickt. Nach Einsetzen des Verhütungsmittels sendet der Arzt seine Rechnung mit der Original-Kostenübernahmeerklärung an das Landratsamt München. Danach erfolgt die Überweisung an den Arzt. Sollten auch Kosten bei der Apotheke z. B. für eine Spirale anfallen, so muss dieser Betrag von der Antragstellerin ausgelegt werden. Nach Vorlage der Quittung (Original) und der ärztlichen Verordnung (Original) wird der Betrag an die Antragstellerin überwiesen.

  • Personalausweis bzw. bei Asylbewerber entsprechende Dokumente (Kopie)
  • aktueller Bewilligungsbescheid über Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeldgesetz, oder Bundeskindergeldgesetz (jeweils Kopie)
  • ärztliche Verordnung (Rezept in Kopie oder Original mit genauer Bezeichnung des Verhütungsmittels)
  • Falls Sie das Verhütungsmittel bereits bezahlt haben: Quittung der Apotheke (Original)

Es fallen keine Gebühren an.

Eine persönliche Vorsprache im Landratsamt München ist nicht erforderlich. Bei Nachfragen empfehlen wir eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme.

Anschrift

Landratsamt München
Sachgebiet 3.2.2.3 - Schwangerenberatung und sexuelle Bildung
Mariahilfplatz 17
81541 München

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-2196
E-Mail: schwangerenberatung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail"

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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 23.01.2026. aktualisiert.