Voreintrag und Munitionserwerbsberechtigung

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Voreintrag / Munitionserwerbsberechtigung (Online-Antrag folgt)

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Für den Erwerb von erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder erlaubnispflichtiger Munition benötigen Sie eine Erwerbsberechtigung / Munitionserwerbsberechtigung.

Diese berechtigt Sie dazu, bestimmte Schusswaffen oder Munition zu erwerben.

Für die Erteilung einer Erlaubnis für Schusswaffen sind Art und Kaliber der Schusswaffen anzugeben. Die Erlaubnis zum Erwerb einer Schusswaffe gilt für die Dauer eines Jahres, die Erlaubnis zum Besitz wird in der Regel unbefristet erteilt.

Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitz-karte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt.

Voraussetzungen für die Erteilung

  • Zuverlässigkeit
  • Persönliche Eignung
  • Bedürfnis

Die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung werden durch die zuständige Behörde überprüft. Der Bedürfnisnachweis ist vom Antragsteller zu erbringen.

  • Personalausweis

Sportschütze

  • Bedürfnisbescheinigung des anerkannten Dachverbandes, dem der Verein angehört im Original

Jäger

  • Gültiger Jagdschein
  • Bei 3. Kurzwaffe Begründung für alle 3 benötigten Kurzwaffen
  • Ggf. Bestätigung vom Revierinhaber, dass Fallenjagd ausgeübt wird
  • Ggf. Zeugnis Fallenjagd

Sonstige

  • Nachweis des Bedürfnisses durch geeignete Unterlagen

Waffengesetz (WaffG)

  • § 8 Bedürfnis, allgemeine Grundsätze
  • § 10 Abs. 1 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen
  • § 13 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken
  • § 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

Sportschützen

  • Erwerbsberechtigung mit Zuverlässigkeitsüberprüfung: 30,00 Euro
  • Erwerbsberechtigung ohne Zuverlässigkeitsüberprüfung: 22,50 Euro
  • Munitionserwerbsberechtigung erste oder einzige Schusswaffe: 40,00 Euro
  • Munitionserwerbsberechtigung jede weitere Schusswaffe für den gleichen Vorgang/Antrag: 20,00 Euro

Jäger

  • Erwerbsberechtigung mit Zuverlässigkeitsüberprüfung: 30,00 Euro
  • Erwerbsberechtigung ohne Zuverlässigkeitsüberprüfung: 22,50 Euro
  • Erteilung Erwerbsberechtigung für dritte Kurzwaffe: 45,00 Euro
  • Munitionserwerbsberechtigung erste oder einzige Schusswaffe: 40,00 Euro
  • Munitionserwerbsberechtigung jede weitere Schusswaffe für den gleichen Vorgang/Antrag: 20,00 Euro

Sonstige

  • 75 % der Gebühr für die jeweilige Waffenbesitzkarte
  • Munitionserwerbsberechtigung erste oder einzige Schusswaffe: 40,00 Euro
  • Munitionserwerbsberechtigung jede weitere Schusswaffe für den gleichen Vorgang/Antrag: 20,00 Euro

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Fachbereich 4.2.1 - Brand- und Katastrophenschutz, Sicherheitsrecht
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 13.02.2026. aktualisiert.