Wildgehege ab einer Gesamtfläche von 10 ha beantragen

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Die Errichtung, Erweiterung und der Betrieb von Wildgehegen ab einer Gesamtfläche von zehn Hektar sind genehmigungspflichtig.

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 27.11.2023. aktualisiert.