Zeugnis/Genehmigung zur Veräußerung und Verpachtung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken

Information/Beratung 

Die Veräußerung oder Verpachtung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen ist in bestimmten Fällen genehmigungs- bzw. anzeigepflichtig. Die Genehmigungsfreiheit wird gegebenenfalls durch ein Zeugnis bestätigt.

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 20.09.2023. aktualisiert.