Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Anschriftenänderung bei Umzug innerhalb des Landkreises bekanntgeben
Wenn Sie innerhalb des Landkreises München umziehen, muss die Anschrift auch in Ihren Fahrzeugunterlagen geändert werden. Die benötigten Unterlagen und Informationen zur Adressänderung finden Sie hier.
Sie können diese Leistung auch online beantragen.
Wenn sich Ihr Hauptwohnsitz im Landkreis München befindet und Sie ziehen innerhalb des Landkreises München um, müssen Sie die Änderung Ihrer Anschrift der KFZ-Zulassungsstelle mitteilen.
Die Mitteilung der Adressänderung ist persönlich oder durch Vollmacht bzw. online mit dem neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion möglich. Die Adressänderung kann auch per Post erledigt werden. Die Fahrzeugpapiere sind dazu im Original erforderlich.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung, falls die HU bereits fällig war (= Prüfbericht im Original)
Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend! - Nachweis der Sicherheitsprüfung soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches und des Prüfprotokolls)
- Fahrzeugbrief; die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II bei EU-Fahrzeugpapieren ist nicht erforderlich
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz im Landkreis München
- ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
Zusätzliche Unterlagen werden benötigt:
- bei Firmen:
Handelsregisterauszug (nicht älter als ein Jahr), Gewerbeanmeldung mit Firmensitz im Landkreis München, Ausweis des im HR eingetragenen Unterschriftsberechtigten - bei Vereinen:
Vereinsregisterauszug mit Vereinssitz im Landkreis München (nicht älter als ein Jahr), ggf. Gewerbeanmeldung, Ausweis des im HR eingetragenen Unterschriftsberechtigten - bei Minderjährigen:
Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten (i.d.R. Eltern), Ausweis(e) der Erziehungsberechtigten
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
ab 12,00 Euro
Seit dem 08.04.2020 sind die Dienstleistungen der Online-Zulassungsbehörde auch ohne Online-Ausweisfunktion möglich. Für die Nutzung ist ein Servicekonto unter Bürgerserviceportal einzurichten. Zudem benötigen wir für die abschließende Bearbeitung des Online-Antrages zwingend eine Kopie des Personalausweises oder Reisepass mit Meldebescheinigung. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in einer separaten E-Mail.
In besonders dringlichen Angelegenheiten können Sie einen Termin für eine persönliche Vorsprache mit uns vereinbaren.
Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise und Bedingungen für die Terminvereinbarung.
- Vollmacht für die Kfz-Zulassungsstelle einschließlich SEPA-Lastschriftmandat
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter für minderjährige Fahrzeughalter
- Einverständniserklärung für Kfz-Zulassung auf eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Wichtige Hinweise zur Kraftfahrzeugsteuer (PDF)
(vom Hauptzollamt München)
- Merkblatt: Aktuelle Rechtsänderungen (PDF)
- Zoll
Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer sowie zu zum Thema Steuerbefreiungen/Steuervergünstigungen für Fahrzeuge
- Kraftfahrzeugsteuer SEPA-Lastschriftmandat für die SEPA-Basislastschrift
- i-KFZ
Informationen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-KFZ)
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-3000 |
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Fax: | 089 / 6221-3128 |
E-Mail: | kfz-zulassung@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Anfahrtsbeschreibung Grasbrunn-Neukeferloh
Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 24.08.2020 aktualisiert.