Antrag auf Erteilung eines Haltverbots
Aufstellen eines Haltverbots durch geschulte Dienstleister für die Gewährleistung einer Parkmöglichkeit, beispielsweise bei einem Umzug oder Filmaufnahmen.
§§ 44 Abs. 1 Nr. 1, 45 Abs. 1 Nr. 1 analog und § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO
höchstens 60 Euro je Tag und Fahrzeug
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Herr Laudenbach
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Zimmer:
F 2.05
Bereich:
3.3.1.3
Anschrift
Landratsamt München
Sachgebiet 3.3.1.3 - Verkehrsrecht
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
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Telefon: | 089 6221-0 |
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Fax: | 089 6221-2503 |
E-Mail: | schwertransport@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Post bitte an:
Landratsamt München
Sachgebiet 3.3.1.3
Postfach 90 07 51
81507 München
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 13.04.2021. aktualisiert.
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