Ausbildungsförderung: Schüler-BAföG oder Aufstiegs-BAföG beantragen
Um Jugendlichen und Erwachsenen eine gute Ausbildung oder berufliche Weiterbildung zu ermöglichen, gibt es die Möglichkeit, Schüler-BaföG (BaföG) oder Aufstiegs-BAföG (AFBG) zu erhalten. Den Antrag können Sie auch online stellen.
Erstellen Sie schnell und komfortabel online Ihren BAföG-Antrag - eine Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung unterstützt Sie bei der korrekten Antragstellung.
Schüler-BAföG nach dem BAföG oder BayAföG
Das Landratsamt München ist für Schüler und Schülerinnen an
- Hauptschulen (ab der 10. Klasse),
- Realschulen und Gymnasien (ab der 10. Klasse),
- Fachoberschulen (wenn die Schüler/-innen nicht bei den Eltern wohnen),
- Wirtschaftsschulen (wenn die Schüler/-innen nicht bei den Eltern wohnen),
- Berufsaufbauschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen, sowie
- Vorklassen der Berufsoberschule (11. Klasse)
grundsätzlich dann zuständig, wenn beide Elternteile im Landkreis München wohnen.
Die Zuständigkeit ist jedoch nicht immer vom Wohnort der beiden Elternteile abhängig. Hier zwei Beispiele:
- Bei einer Ausbildung an einer Hochschule ist das jeweilige Studierendenwerk München Oberbayern am Sitz der Hochschule zuständig.
- Bei Ausbildungen an Berufsoberschulen (12. und 13. Klasse), Höheren Fachschulen, Akademien und Fachakademien, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Sitz der Ausbildungsstätte.
Das Landratsamt München ist für die Schülerinnen und Schüler zuständig welche eine der vorgenannten Ausbildungsstätten im Landkreis München besuchen.
Aufstiegsfortbildungsförderung nach dem AFBG (Aufstiegs-BAföG)
Das Landratsamt München ist für Antragstellerinnen und Antragsteller zuständig, die ihren ständigen Wohnsitz im Landkreis München haben. Das Landratsamt, welches über den ersten Antrag entschieden hat, bleibt bis zum Ende der Maßnahme zuständig.
Antragstellung
Zur Antragsstellung nutzen Sie am besten die elektronische Antragstellung über den Antragsassistenten "AFBG Digital" (AFBG Digital). Die elektronische Antragstellung erfolgt mithilfe der Bund-ID (BundID), die eine sichere Identifikation ermöglicht. Der Antragsassistent des „AFBG Digital“ unterstützt Sie dann im Online-Verfahren beim AFBG bei jedem einzelnen Schritt. Notwendige Dokumente können Sie direkt per Uploadfunktion hochladen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Antrag zwischen zu speichern, um einen wirklich vollständigen Antrag hochzuladen. Die Vollständigkeit Ihrer Angaben können Sie dann vor der Antragstellung und Übersendung gegenprüfen. So können Sie persönlich sicherstellen, dass direkt alle notwendigen Daten und Unterlagen gesichert ankommen und ihr Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann.
BAföG, BayAföG, AFBG, SGB X, SGB I, EStG, VwGO
Allein durch die Antragstellung entstehen keine Kosten.
Die Bearbeitungszeit kann aufgrund hohen Arbeitsaufkommens oder unvollständigen bzw. fehlenden Unterlagen längere Zeit in Anspruch nehmen. Es entstehen Ihnen jedoch daraus keinerlei Nachteile. Sollte Ihr Antrag rechtzeitig eingegangen sein, erhalten Sie gegebenenfalls eine Nachzahlung.
Aktuell sind persönliche Vorsprachen bezüglich Ausbildungsförderung grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung - telefonisch oder per E-Mail - möglich.
- Schüler-BAföG - Weitere Informationen
Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Aufstiegs-BAföG - Mehr Informationen
Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Ausbildungsstätten
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
- KFW-Bank-Darlehen
Ihre Ansprechperson finden
Buchstabe A
Frau Sigl
Ansprechperson
Telefon:
089 / 6221-1541
Fax:
089 / 6221 44-1541
Zimmer:
B 3.02
Bereich:
2.3.1.1
Buchstabe B
Frau Heidecker
Ansprechperson
Telefon:
089 / 6221-2667
Fax:
089 / 6221 44-2667
Zimmer:
B 3.27
Bereich:
2.3.1.1
Buchstabe C - F
Frau Woschech
Ansprechperson
Telefon:
089 / 6221-2381
Fax:
089 / 6221 44-2381
Zimmer:
B 3.02
Bereich:
2.3.1.1
Buchstabe G
Frau Tsegkou
Ansprechperson
Telefon:
089 / 6221-2964
Fax:
089 / 6221 44-2964
Zimmer:
B 3.33
Bereich:
2.3.1.1
Buchstabe H
Frau Woschech
Ansprechperson
Telefon:
089 / 6221-2381
Fax:
089 / 6221 44-2381
Zimmer:
B 3.02
Bereich:
2.3.1.1
Buchstabe I - M
Frau Sigl
Ansprechperson
Telefon:
089 / 6221-1541
Fax:
089 / 6221 44-1541
Zimmer:
B 3.02
Bereich:
2.3.1.1
Buchstabe N - R
Frau Scholz
Ansprechperson
Telefon:
089 / 6221-1343
Fax:
089 / 6221 44-1343
Zimmer:
B 3.33
Bereich:
2.3.1.1
Buchstabe S
Frau Tsegkou
Ansprechperson
Telefon:
089 / 6221-2964
Fax:
089 / 6221 44-2964
Zimmer:
B 3.33
Bereich:
2.3.1.1
Buchstabe T - Z
Frau Hornung
Ansprechperson
Telefon:
089 / 6221-2391
Fax:
089 / 6221 44-2391
Zimmer:
B 3.27
Bereich:
2.3.1.1
Anschrift
Landratsamt München
Sachgebiet 2.3.1.1 - Ausbildungsförderung, Schulwegkosten und Landkreispass
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-0 |
---|---|
Fax: | 089 6221-2278 |
E-Mail: | bafoeg@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
---|---|
Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Aktuell sind persönliche Vorsprachen bezüglich Ausbildungsförderung grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung - telefonisch oder per E-Mail - möglich.
Anfahrt
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 12.06.2025. aktualisiert.