Ausländische Fahrerlaubnis umschreiben

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Wenn Sie vom Ausland in die Bundesrepublik Deutschland ziehen, dürfen Sie noch sechs Monate mit Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führen (Ausnahme: EU-/EWR-Fahrerlaubnisse). Eine rechtzeitige Umschreibung der Fahrerlaubnis ist daher unbedingt erforderlich.

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 14.03.2024. aktualisiert.