Baulicher Brandschutz
Maßnahmen des baulichen Brandschutzes sollen der Ausbreitung von Bränden entgegenwirken und die Rettung von Mensch und Tier im Brandfall sicherstellen. Das Landratsamt München führt in diesem Zusammenhang Prüfungen durch oder steht Ihnen für Einzelfragen beratend zur Seite.
Im Rahmen des baulichen Brandschutzes werden folgende Prüfungen durchgeführt:
- Federführende Prüfung des baulichen Brandschutzes bei Bauanträgen für Sonderbauten
- Prüfung brandschutztechnischer Mängel an vorhandenen Gebäuden
- Prüfung von Anträgen für isolierte Abweichungen von Brandschutzvorschriften
Darüber hinaus wird Beratung zu Einzelfragen des baulichen Brandschutzes angeboten.
- Für die Beurteilung sind die üblichen Bauantragsunterlagen mit den Nachweisen für den vorbeugenden Brandschutz vorzulegen.
- Für Beratung und die Beurteilung isolierter Abweichungen sind darüber hinaus Grundrisse, Schnitte, ggf. Fotos und Detailbeschreibung vorzulegen.
- Bayerische Bauordnung (BayBO)
- aufgrund der Bayerischen Bauordnung erlassene Vorschriften
ggf. Baugenehmigungsgebühren,
bei isolierten Abweichungen 5% des Nutzens, jedoch mindestens 25,00 Euro
bei Beratung keine Gebühren
Eine Vorsprache im Landratsamt ist nicht erforderlich, außer für eine Bauberatung.
- Interessengemeinschaft Brandschutz
- Baurecht und Technik
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Ihren Ansprechpartner finden
Frau Aigner
Baurechtliche Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-2617
Fax:
089 / 6221 44-2617
Zimmer:
F 1.33a
Bereich:
4.1.1.2
Frau Birkle
Bautechnische Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-1720
Fax:
089 / 6221 44-1720
Zimmer:
F 1.36
Bereich:
4.1.2.2
Frau Koelbl
Bautechnische Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-2876
Fax:
089 / 6221 44-2876
Zimmer:
F 1.36
Bereich:
4.1.2.2
Anschrift
Landratsamt München
Fachbereich 4.1.2 - Bautechnik
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-0 |
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Fax: | 089 6221-2525 |
E-Mail: | bautechnik@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 03.07.2018. aktualisiert.
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