Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Begleitetes Fahren mit 17
Die Fahrberechtigung für PKWs kann unter Auflagen bereits mit 17 Jahren erworben werden. Damit dürfen Sie im Inland bis zu Ihrem 18. Geburtstag gemeinsam mit einer eingetragenen Begleitperson fahren.
Sie können diese Leistung auch online beantragen.
Beantragen Sie bitte die Erteilung Ihrer Fahrerlaubnis online (siehe "Online beantragen").
Die Informationen auf dieser Seite sind nur zutreffend, wenn sie die Fahrerlaubnis der Klasse B und/oder der Klasse BE bereits ab Vollendung des 17. Lebensjahres und nicht erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres erwerben wollen.
Die Fahrberechtigung für PKWs kann unter Auflagen bereits ab 17 Jahren erworben werden.
Nach bestandener theoretischer und praktischer Fahrprüfung und dem Erhalt der entsprechenden Prüfungsbescheinigung dürfen Sie im Inland bis zu Ihrem 18. Geburtstag gemeinsam mit einer Begleitperson, die vorher namentlich benannt und eingetragen wurde, fahren.
Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- mindestens 16 1/2 Jahre alt sein
- eine schriftliche Zustimmung aller gesetzlichen Vertreter haben
- mindestens eine Begleitperson benennen, die folgende Voraussetzungen erfüllt:
- mindestens 30 Jahre alt,
- seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Klasse B,
- nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister eingetragen
Was gibt es sonst zu beachten?
- Mit Vollendung des 17. Lebensjahres und erfolgreichen Ablegen der theoretischen und praktischen Prüfung erhalten Sie die (rosa) Prüfungsbescheinigung.
- Sie dürfen nur mit einer eingetragenen Begleitperson fahren.
- Die Fahrberechtigung gilt grundsätzlich nur im Inland.
- Erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Sie den EU-Kartenführerschein bei der Führerscheinstelle (ein erneuter Antrag ist nicht erforderlich).
Beachten Sie bitte, dass das Landratsamt München den Direktversand Ihres EU-Kartenführerscheins anbietet. Die Bundesdruckerei sendet, sofern beantragt, den Führerschein nach Erreichen des 18. Lebensjahres direkt zu Ihnen nach Hause. Eine Vorsprache bei der Führerscheinstelle zur Aushändigung würde dadurch entfallen.
Das Formular "Begleitendes Fahren ab 17 - Zusatzantrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis" muss bei der persönlichen Antragstellung ausgefüllt vorgelegt werden.
Bei persönlicher Antragstellung [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung] müssen Antragsteller in der Lage sein, ihre Identität nachzuweisen.
Daher ist grundsätzlich mitzubringen:
- Personalausweis (mit aktueller Meldeanschrift) oder
- Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung
Zusätzlich sind für die Antragstellung "Begleitendes Fahren mit 17" vorzulegen:
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Teilnahmebescheinigung "Erste-Hilfe-Kurs" (9 Unterrichtseinheiten)
- Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
Für die Begleitperson müssen dem Antrag folgende Unterlagen beigelegt werden:
- Kopie des Personalausweises (mit aktueller Meldeanschrift) oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung
- Kopie des aktuellen Führerscheins
- aktuelle "Karteikartenabschrift" (nicht notwendig, wenn ein Kartenführerschein bereits vorhanden ist oder der Originalführerschein vom Landratsamt München ausgestellt wurde; erhältlich durch Anruf bei der zuletzt ausstellenden Behörde)
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Die nachstehenden Gebühren berücksichtigen nur den Regelfall, also die alleinige Beantragung der Fahrerlaubnisklasse B:
- Bearbeitungsgebühr mit Probezeit: 39,60 Euro
- Bearbeitungsgebühr ohne Probezeit: 38,80 Euro (nur falls die Klasse A1 bereits vorhanden ist)
- Überprüfung der Begleitpersonen: 11,00 Euro je Begleitperson
- Ausstellen einer Prüfungsbescheinigung: 7,70 Euro
- zuzüglich ca. 5,00 Euro Gemeindegebühren
zuzüglich Gebühren für Direktversand von 5,25 Euro, sofern gewünscht
In der Bearbeitungsgebühr sind die Kosten für die Ausstellung des Führerscheins ab Vollendung des 18. Lebensjahres bereits enthalten.
Die Gebühr für die Überprüfung der Begleitperson setzt sich zusammen aus 7,70 Euro Bearbeitungsgebühr sowie 3,30 Euro für die Abfrage des Fahreignungsregisters (beim Kraftfahrt-Bundesamt).
Die Bearbeitungszeit beträgt:
- ca. 6-8 Wochen (bei Antragstellung vor Ort [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung] bzw. über die Gemeinde)
- max. 4 Wochen (bei Online-Antragstellung)
Die Antragstellung sollte online erfolgen (siehe "Online beantragen"). Sie können die Antragstellung jedoch auch über ihre Wohnsitzgemeinde oder die Fahrschule persönlich vornehmen. Eine direkte Abgabe des Antrags bei der Führerscheinstelle ist ebenso möglich [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung].
Die Abholung des Führerscheins [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung] kann auch durch schriftlich bevollmächtigte Dritte erfolgen, welche sich jedoch ausweisen müssen (die Abholung entfällt bei Beantragung des Direktversands).
Sie können bei der Führerscheinstelle bequem online einen Termin vereinbaren.
Sofern Sie bereits einen EU-Kartenführerschein in der Vergangenheit erhalten haben (beispielsweise beim Erwerb der Klasse A1 mit 16 Jahren) muss dieser ebenfalls abgegeben werden. Ohne Abgabe kann keine Aushändigung stattfinden!
Erteilung einer Fahrerlaubnis mit BF17 ONLINE beantragen:
Sie haben die Möglichkeit, den Erteilung einer Fahrerlaubnis mit BF17 online beantragen.
Wichtiger Hinweis: Zum Öffnen des Online-Formulars muß JAVA installiert sein. Sicherheitsabfragen bitte bejahen, damit das Formular in Ihrem Browser vollständig geladen werden kann.
Ausführliche Informationen zu unseren elektronischen Formularen finden Sie auf der Seite Hilfe.
Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise auf den Seiten 1 und 2 des Formulars.
- Erteilung einer Fahrerlaubnis mit BF17 online beantragen (Online-Antrag)
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge (kein Online-Antrag)
- Begleitetes Fahren ab 17 - Zusatzantrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (kein Online-Antrag)
- Vollmacht zur Vorlage bei der Führerscheinstelle
- Unterschrift und biometrisches Foto zum Fahrerlaubnisantrag (PDF)
- Flyer: Präventionskampagne Alkohol, Drogen, Straftaten beim Fahren (PDF, nicht barrierefrei)
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-3000 |
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Fax: | 089 / 6221-3128 |
E-Mail: | fahrerlaubnis@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Anfahrtsbeschreibung Grasbrunn-Neukeferloh
Sie können bei der Führerscheinstelle bequem online einen Termin vereinbaren.
Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 30.12.2020 aktualisiert.