Berufsaufsicht über Heilberufe
Das Landratsamt München übt die Berufsaufsicht über Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Psychologische Psychotherapeuten sowie sonstige gesetzlich geregelte Heilberufe aus. Die Heilkunde darf nicht ohne entsprechende Erlaubnis ausgeübt werden, um den Schutz der Bevölkerung sicherzustellen.
Das Landratsamt übt die Berufsaufsicht über folgende Berufsgruppen aus:
- Ärzte
- Zahnärzte
- Apotheker
- Psychologische Psychotherapeuten
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
- sowie sonstige gesetzlich geregelte Heilberufe, z. B. Logopäden, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Heilpraktiker etc.
soweit diese Personen ihren Beruf im Landkreis München ausüben.
Das Landratsamt arbeitet hierbei mit den zuständigen Berufsvertretungen und anderen Behörden zusammen, wenn Vertreter der genannten Berufsgruppen ihre Befugnisse nicht einhalten oder ihre sonstigen öffentlich-rechtlichen Berufspflichten nicht erfüllen. Es achtet ferner darauf, dass niemand unerlaubt die Heilkunde ausübt.
- Gesundheitsdienstgesetz (GDG)
- GDG: Art. 10 Unerlaubte Heilkundeausübung, Versicherungs- und Anzeigepflichten
- GDG: Art. 17 Hebammen
- Meldebogen für Heilpraktiker / Erklärung
- Meldebogen für Heilpraktiker beschränkt auf dem Gebiet der Physiotherapie
- Meldebogen für Heilpraktiker beschränkt auf dem Gebiet der Psychotherapie
- Meldebogen für Heilpraktiker beschränkt auf dem Gebiet der Podologie
- Anmeldung selbständiger Tätigkeit als Diätassistent
- Anmeldung selbständiger Tätigkeit als Ergotherapeut
- Anmeldung selbständiger Tätigkeit als med. Fußpflege
- Anmeldung selbständiger Tätigkeit als Hebamme / Entbindungspfleger
- Anmeldung selbständiger Tätigkeit als Logopäde
- Anmeldung selbständiger Tätigkeit als Masseur und medizinischer Bademeister
- Anmeldung selbständiger Tätigkeit als Physiotherapeut
- Anmeldung selbständiger Tätigkeit für Podologen
- Meldebogen für Pflegekräfte mit Erlaubnisurkunde in ambulanten Pflegediensten
- Meldebogen für Pflegekräfte ohne Erlaubnisurkunde in ambulanten Pflegediensten
- Meldebogen für freiberufliche Pflegekräfte mit Erlaubnisurkunde
- Meldebogen für freiberufliche Pflegekräfte ohne Erlaubnisurkunde
- GDG: Art. 10 Unerlaubte Heilkundeausübung, Versicherungs- und Anzeigepflichten (PDF, nicht barrierefrei)
- GDG: Art. 17 Hebammen (PDF nicht barrierefrei)
Ihren Ansprechpartner finden
Frau Feige
Ansprechpartnerin für allgemeine Heilpraktiker
Telefon:
089 / 6221-1214
Fax:
089 / 6221 44-1214
Zimmer:
N 1.20
Bereich:
3.2.2
Herr Lindt
Ansprechpartner für sektorale Heilpraktiker und sonstige Heilberufe
Telefon:
089 / 6221-1987
Fax:
089 / 6221 44-1987
Zimmer:
N UG.17
Bereich:
3.2.2
Anschrift
Landratsamt München
Fachbereich 3.2.2 - Medizinal- und Gutachterwesen
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-1000 |
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Fax: | 089 6221-1164 |
E-Mail: | gesundheitswesen@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 18.08.2022. aktualisiert.