Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Betäubungsmittelaufsicht
Das Landratsamt München überwacht die Einhaltung der Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes und der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung in den öffentlichen Apotheken.
Die Einhaltung der Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes und der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung wird vor Ort in den öffentlichen Apotheken routinemäßig oder anlassbezogen überprüft.
- Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
- Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV)
Kosten werden bei Beanstandungen im Rahmen der Aufsichtstätigkeit erhoben.
Ihren Ansprechpartner finden
Ansprechpartnerin
Frau Feige
Anschrift
Landratsamt München
Fachbereich 3.2.2 - Medizinal- und Gutachterwesen
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-1000 |
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Fax: | 089 / 6221-1164 |
E-Mail: | gesundheitswesen@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 11.05.2017 aktualisiert.