Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten ermittelt und veröffentlicht. Jedermann kann eine Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.
Für jedes Gemeindegebiet werden jedes zweite Jahr aufgrund der vorhandenen Kaufpreissammlung durchschnittliche Lagewerte für den bebaubaren Boden ermittelt. In bebauten Gebieten werden Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würden, wenn der Boden unbebaut wäre.
Für die Grundsteuererklärung benötigen Sie in Bayern keinen Bodenrichtwert! Siehe hierzu https://www.grundsteuer.bayern.de/. Derzeitiger Stand ist die Ermittlung zum 01.01.2022.
Weitere Information zur Veröffentlichung
Die Richtwerte zum 01.01.2022 werden den Gemeinden für ihr Gemeindegebiet zugeleitet und dort für einen Monat veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunen die Bodenrichtwertkarten nicht versenden oder einen Einzelrichtwert schriftlich mitteilen können. Die Weitergabe der Richtwerte ist grundsätzlich kostenpflichtig und kann nur über die Geschäftsstelle Gutachterausschuss erfolgen.
Die Bodenrichtwertauskunft ist kostenpflichtig.
Wir weisen darauf hin, dass keine kostenfreien telefonischen Auskünfte gegeben werden.
Wir bitten Sie für Ihre Anfrage den Internetdienst www.boris-bayern.de zu nutzen.
Auf diesem Wege abrufbar sind Bodenrichtwerte für Wohn-, Misch- sowie Gewerbebauflächen ab dem Stichtag 31.12.2018 sowie für landwirtschafliche Flächen ab dem Stichtag 01.01.2022.
Auskünfte über Bodenrichtwerte zu weiter zurückliegenden Stichtagen können weiterhin nur über die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beantragt werden (gutachterausschuss@lra-m.bayern.de).
§ 196 BauGB i.V.m § 12 Bayerische Gutachterausschussverordnung (BayGaV)
Kostenfreie telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Anforderung über gutachterausschuss@lra-m.bayern.de oder www.boris-bayern.de
Gebühren gem. Kostenverzeichnis Tarif-Nr. 2.I.1/1.8. in aktueller Fassung.
- Richtwertauskunft, Einzelrichtwert der Richtwertzone für je angefordertes Bezugsgrundstück und Stichtag:
- Richtwertauskunft zum 31.12.2018 einschließlich farbige Lagepläne: 30,-- €
- Richtwertauskunft zum 31.12.2020 einschließlich farbige Lagepläne: 30,-- €
- Richtwertauskunft zum 01.01.2022 einschließlich farbige Lagepläne: 30,-- €
Anforderung bei Geschäftsstelle Gutachterausschuss, gutachterausschuss@lra-m.bayern.de
Bei Abruf über die Geschäftsstelle Gutachterausschuss verwenden Sie bitte den Anforderungsvordruck.
- BORIS BAYERN
Bodenrichtwertinformationssystem BORIS BAYERN
Ihren Ansprechpartner finden
Herr Schuster
1. Vorsitzender des Gutachterausschusses
Telefon:
089 / 6221-2579
Fax:
089 / 6221 44-2579
Zimmer:
F 2.68
Bereich:
4
Frau Friedrich
Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-2565
Fax:
089 / 6221 44-2565
Zimmer:
F 2.61
Bereich:
4.0.1
Frau Müller
Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-2564
Fax:
089 / 6221 44-2564
Zimmer:
F 2.61
Bereich:
4.0.1
Frau Roß
Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-2708
Fax:
089 / 6221 44-2708
Zimmer:
F 2.63
Bereich:
4.0.1
Frau Steuerwald
Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-2850
Fax:
089 / 6221 44-2850
Zimmer:
F 1.58
Bereich:
4.1
Anschrift
Landratsamt München
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-0 |
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Fax: | 089 6221-2278 |
E-Mail: | gutachterausschuss@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 27.02.2023. aktualisiert.