Bohrungen oder Erdaufschlüsse durchführen (ohne Ausbau, z.B. Erkundungsbohrungen)

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Wenn Sie Arbeiten durchführen wollen, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf das Grundwasser auswirken können, müssen Sie dies mindestens einen Monat vorher beim Landratsamt München anzeigen.

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 29.09.2023. aktualisiert.