Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Diebstahl des Fahrzeugs melden
Den Diebstahl Ihres Fahrzeuges müssen Sie zunächst umgehend bei der nächsten Polizeiinspektion anzeigen. Danach kann das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) werden.
Sie sind eingetragener Fahrzeughalter und Ihnen ist das Fahrzeug gestohlen worden. Dies müssen Sie umgehend Ihrer nächsten Polizeiinspektion anzeigen. Erst danach ist eine Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsstelle möglich.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- ggf. noch vorhandene(s) Kennzeichenschild(er)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte mit Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten (siehe unter "Formulare und Merkblätter")
- Anzeigenerstattung bei der deutschen Polizei (Diebstahlsanzeige - Fahndungsausschreibung)
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
ab 7,40 Euro
Die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges nach einem Diebstahl(Raub) ist persönlich oder durch Vollmacht möglich.
In besonders dringlichen Angelegenheiten können Sie einen Termin für eine persönliche Vorsprache mit uns vereinbaren.
Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise und Bedingungen für die Terminvereinbarung.
- Vollmacht für die Kfz-Zulassungsstelle einschließlich SEPA-Lastschriftmandat
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter für minderjährige Fahrzeughalter
- Einverständniserklärung für Kfz-Zulassung auf eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Wichtige Hinweise zur Kraftfahrzeugsteuer (PDF)
(vom Hauptzollamt München)
- Merkblatt: Aktuelle Rechtsänderungen (PDF)
- Zoll
Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer sowie zu zum Thema Steuerbefreiungen/Steuervergünstigungen für Fahrzeuge
- Kraftfahrzeugsteuer SEPA-Lastschriftmandat für die SEPA-Basislastschrift
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-3000 |
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Fax: | 089 / 6221-3128 |
E-Mail: | kfz-zulassung@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Anfahrtsbeschreibung Grasbrunn-Neukeferloh
Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 05.08.2020 aktualisiert.