Online-Service bei der Kfz-Zulassungsstelle, Anträge per Post und Terminvereinbarung

Online-Service

Mit unserem Online-Service können Sie bequem von zu Hause aus alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen beantragen. Eine bedeutende Neuerung im Verfahren ist beispielsweise die sofortige Inbetriebsetzung. Damit kann das mit i-Kfz zugelassene Fahrzeug direkt im Straßenverkehr genutzt werden. Nähere Informationen finden Sie unter https://bmdv.bund.de


Anträge per Post

Folgende Dienstleistungen können auch per Post bei der Zulassungsbehörde beantragt werden. Bitte füllen Sie hierzu den entsprechenden Antrag aus und schicken ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die dort angegebene Adresse. Die Anträge sind in der jeweiligen Dienstleistung unter "per Post beantragen" einsehbar.

Die benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte den unten aufgeführten Dienstleistungen. Der Postantrag ersetzt die persönliche Vorsprache bei der Zulassungsbehörde.

  1. Wie stelle ich den Postantrag?
    Wichtig: Nutzen Sie dazu immer unser Antragsformular (siehe oben)!

  2. Muss ich meinen Ausweis im Original schicken?
    Nein, zur Vorlage Ihres Personalausweises (Reisepass, etc.) genügt die Übersendung einer gut leserlichen Kopie der Vorder- und Rückseite.

  3. Muss ich die Fahrzeugdokumente im Original schicken?
    Ja, die erforderlichen Fahrzeugdokumente (welche das genau sind, können Sie der jeweiligen Dienstleistung entnehmen) müssen im Original dem Antrag beigefügt werden.

  4. Wie bekomme ich meine Dokumente zurück?
    Die neuen Zulassungsdokumente erhalten Sie umgehend nach Bearbeitung auf dem Postweg zurück. Wir verwenden dafür ein Übergabeeinschreiben – bitte stellen Sie daher den Empfang bzw. die Abholung in der Postfiliale sicher.

  5. Wie erfolgt die Bezahlung?
    Die anfallenden Zulassungsgebühren begleichen Sie im Nachgang per Rechnung. Diese erhalten Sie zusammen mit Ihren Zulassungsunterlagen.

  6. Wie lange dauert die Bearbeitung?
    Die Bearbeitsungsdauer kann derzeit nicht abgeschätzt werden.

  7. Wie kommt mein Antrag zur Zulassungsbehörde?
    Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihren Postantrag bei uns einzureichen.

    Option 1

    Versand der Unterlagen an unsere Postfachadresse (Empfehlung: Versand per Einschreiben):

    Landratsamt München
    KFZ-Zulassungsstelle 3.4.2.4
    Bretonischer Ring 1
    85630 Grasbrunn-Neukeferloh

    Option 2

    Abgabe der Unterlagen (verschlossener Umschlag!) zu folgenden Zeiten bei unserem Empfangspersonal direkt bei der Zulassungsbehörde: Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

  8. Wie lege ich meine bisherigen Kennzeichenschilder bei der Zulassungsstelle vor?
    Falls die Vorlage Ihrer bisherigen Kennzeichenschilder erforderlich ist, müssen Sie diese Ihren Antragsunterlagen beifügen. Die Schilder werden dann von uns entwertet und fachgerecht entsorgt.
    Profi-Tipp: Wenn Sie Ihre Kennzeichen knicken, passen diese in ein Standard-Kuvert der Größe DIN-A4.


Terminvereinbarung

Eine persönliche Vorsprache ist nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich (gilt nicht für rote Kennzeichen – siehe "Hinweise und Bedingungen für die Terminvereinbarung").

Sollte zum aktuellen Zeitpunkt kein Termin buchbar sein, probieren Sie es bitte zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal. Termine sind maximal drei Wochen im Voraus buchbar. Jeden Arbeitstag werden im Laufe des Vormittags neue Termine für die nächsten drei Wochen freigeschalten.

Ausschließlich für Außerbetriebsetzungen steht Ihnen unser Außerbetriebsetzungsschalter Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 11:45 Uhr und zusätzlich Dienstag und Donnerstag von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung zur Verfügung (max. drei  Außerbetriebsetzungen pro Antragsteller).

Die Vergabe von Terminen per E-Mail oder Telefon ist nicht möglich.

  1. Bei allen Anliegen zu roten Händler- bzw. roten Oldtimerkennzeichen wenden Sie sich bitte für eine Terminvereinbarung gesondert per E-Mail an kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="Verknüpfung folgen" class="link__mail". Ein Mitarbeiter wird sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.
     
  2. Unser Terminservice steht den Bürgerinnen und Bürgern sowie Gewerbetreibenden des Landkreises München zur Verfügung. Zulassungsdienste, KFZ-Händler und Großkunden ab vier Vorgängen beachten bitte folgende Hinweise für die Abwicklung ihrer Zulassungsanträge. Bürgerinnen und Bürger anderer Landkreise bzw. aus der Landeshauptstadt München wenden sich bitte an die für sie zuständige Zulassungsbehörde. Wir behalten uns vor, gebuchte Termine zu löschen oder vor Ort abzulehnen.
     
  3. Der vereinbarte Termin gilt ausschließlich für den Antragsteller. Die Übertragung des Termins auf einen anderen Antragsteller ist nicht zulässig. Die Vorsprache kann durch Sie persönlich oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Nutzen Sie hierfür unsere Vollmacht einschließlich SEPA-Lastschriftmandat.
     
  4. Welche Unterlagen Sie bei uns vorlegen müssen, sehen Sie auf der jeweiligen Dienstleistungsbeschreibung. Bei unvollständigen Antragsunterlagen wird die Bearbeitung abgebrochen und es muss ein neuer Termin von Ihnen gebucht werden.
     
  5. Es kann trotz Termins zu Wartezeiten in oder vor dem Gebäude der Kfz-Zulassungsbehörde kommen. Bitte planen Sie daher entsprechende Wartezeiten bei Ihrem Besuch ein.
     
  6. Nach erfolgter Terminbuchung wird eine E-Mail mit einer Terminkennung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Mit der Terminbestätigung haben Sie die Möglichkeit eine Terminverschiebung vorzunehmen oder den Termin zu stornieren.
     
  7. Melden Sie sich zu Ihrem vereinbarten Termin bei unserem Empfangspersonal oder Sicherheitsdienst am Haupteingang der Kfz-Zulassungsbehörde.
     
  8. Die Terminvereinbarung erfolgt unverbindlich. Sollte die Einhaltung eines vereinbarten Termins von unserer Seite aus vor Ort nicht möglich sein, können Sie eventuell entstandene Kosten gegen uns nicht geltend machen.