Digitale Objektfunkanlagen
Digitale Objektfunkanlagen für die Feuerwehr dienen der Unterstützung wirksamer Löscharbeiten sowie der Rettung von Personen. Die Anlagen sollen die Funkkommunikation der Einsatzkräfte der Feuerwehr untereinander in der baulichen Anlage und mit den unmittelbar an der baulichen Anlage vorhandenen Einsatzkräften der Feuerwehr während des Einsatzes unterstützen, wenn dies wegen der räumlichen Struktur, der Ausdehnung oder wegen der die Funkkommunikation abschirmender Eigenschaften der baulichen Anlage mit den von der Feuerwehr mitgeführten Geräte zur Funkkommunikation nicht ausreichend möglich ist. Sie bestehen mindestens aus Sende-, Empfangs- und Übertragungseinrichtungen.
Durch den Einbau von digitalen BOS-Gebäudefunkanlagen für die Feuerwehr wird dem Art. 12 der Bayerischen Bauordnung, der Bayerischen Technischen Baubestimmungen (A 2.1.15.6) sowie der EU-Bauprodukte Verordnung (Anhang 1 Nr.2 e) Rechnung getragen.
In der Regel ergibt sich die Forderung nach einer derartigen Anlage aufgrund einer sogenannten „Erforderlichkeitsmessung“. Hierbei wird im konkreten Einzelfall die sogenannte „Feldstärke“ innerhalb eines Gebäudes ermittelt. Aufgrund dieses Messergebnisses kann bereits im Vorfeld ermittelt werden inwieweit sich die „Erforderlichkeit“ ergibt.
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 19.05.2025. aktualisiert.