Einschulungsuntersuchung in Kindergärten
Im Rahmen der Einschulungsuntersuchung werden alle schulpflichtigen Kinder untersucht. Sie erfolgt im Jahr vor der Aufnahme in die Grundschule und wird in den Kindergärten durchgeführt.
Aktuelle Informationen aufgrund der Corona-Pandemie:
Auf Grund der Corona-Pandemie können die Einschulungsuntersuchungen ab September 2020 nicht wie üblich stattfinden.
Ab wann für das kommende Schuljahr 2021 / 22 eine Einschulungsuntersuchung möglich sein wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden.
Im Falle der Besserung der Corona – Pandemie Bedingungen wird sich das Einschulungsteam rechtzeitig mit den Kindergärten in Verbindung setzen.
Das Schulamt wird über diese Vorgehensweise in Kenntnis gesetzt.
Die Einschulungsuntersuchung erfolgt im Jahr vor der Aufnahme in die Grundschule und wird in den Kindergärten durchgeführt. Diese werden rechtzeitig von uns informiert und Sie erhalten die nötigen Unterlagen zur Weitergabe an die Eltern und den Termin der Untersuchung.
Untersucht werden alle schulpflichtigen Kinder. Es ist kein Antrag notwendig. Die Einschulungsuntersuchung dient der frühzeitigen Erkennung gesundheitlicher Störungen, die für den Schulbesuch von Bedeutung sein können. Es werden Empfehlungen über notwendige Behandlungen und Fördermaßnahmen erteilt.
Die Untersuchung wird durch sozialmedizinische Assistentinnen durchgeführt und umfasst die Motorik-, Seh-, Hör-, Sprech- bzw. Sprachtestung. Sie wird bestätigt durch die "Bescheinigung zur Vorlage bei der Schuleinschreibung am Einschreibetag". Im Rahmen der Einschulungsuntersuchung wird der Impfstatus überprüft und auf fehlende Impfungen hingewiesen.
Die Untersuchung für Kinder, die vorzeitig eingeschult werden möchten, findet nach der Schuleinschreibung im Landratsamt statt. Eine Terminabsprache ist notwendig.
Zur Untersuchung werden folgende Unterlagen benötigt, die rechtzeitig im Kindergarten hinterlegt werden sollen:
- der Anamnesebogen
- das Untersuchungsheft bzw. die U9
- der Impfausweis
Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG), Art. 14
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), Art. 80 Schulgesundheitspflege
Die Untersuchung ist gebührenfrei.
Eine Vorsprache im Landratsamt ist erforderlich:
- wenn das Kind in keinen Kindergarten geht oder
im Kindergarten zur Zeit der Untersuchung nicht anwesend war - wenn die U9 versäumt wurde, besteht die Möglichkeit einer schulärztlichen Untersuchung im Amt; eine Terminabsprache ist notwendig.
Es ist keine Vorsprache notwendig, wenn die U9 vorliegt und die Einschulungsuntersuchung im Kindergarten erfolgt ist.
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Frau Hesidenz
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Anschrift
Landratsamt München
Fachbereich 3.2.1 - Gesundheitsschutz, Gesundheitsberichterstattung, Kinder- und Jugendgesundheitspflege
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-1000 |
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Fax: | 089 6221-1164 |
E-Mail: | gesundheitswesen@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 31.03.2022. aktualisiert.
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