Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen und verlängern
Wenn Sie gewerblich Fahrgäste befördern möchten (z. B. mit Taxi, Mietwagen, PKW im Linien- oder Ausflugsverkehr) oder gewerblich Krankenwagen fahren wollen, müssen Sie zusätzlich zum normalen Führerschein eine besondere Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen.
Sie können diese Leistung auch online beantragen.
Wenn Sie gewerblich ein Taxi, einen Mietwagen, einen Pkw im Linienverkehr, bei Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen, sowie einen Krankenkraftwagen fahren wollen, benötigen Sie zusätzlich zu Ihrer allgemeinen Fahrerlaubnis eine gesonderte Fahrerlaubnis, die sog. Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Achtung: Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Beförderung tatsächlich entgeltlich erfolgt. Beispiel: Der Fahrer eines Reisebüros, das seine Kunden als Extraservice mit einem Pkw "kostenlos" zum Flughafen fährt, benötigt eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, weil dahinter eine Gewinnerzielungsabsicht, also Werbung für das Reisebüro, steckt.
Der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bedarf es u.a. nicht für
- Kraftfahrzeug, mit Ausnahme von Taxi und Mietwagen, wenn der Kraftfahrzeugführer im Besitz der Klasse D oder D1 ist, sowie
- Mietwagen, wenn der Kraftfahrzeugführer im Besitz der Klasse D oder D1 ist und der Ort des Betriebssitzes weniger als 50.000 Einwohner hat.
Diese Fahrerlaubnis muss regelmäßig verlängert werden. Dazu muss ein Antrag gestellt werden. Diese Antragstellung sollte 6 Monate vor Ablauf der Befristung erfolgen. Mit der Verlängerung wird ein neuer Führerschein ausgestellt.
Beantragen Sie bitte die Erteilung bzw. Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis online (siehe "Online beantragen").
Die Voraussetzungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sind insbesondere
- der Besitz des EU-Kartenführerscheins (sollten Sie noch im Besitz eines alten grauen oder rosa Papierführerscheins sein, müssen Sie diesen gleichzeitig umtauschen),
- der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B [Pkw] (EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder Listenstaat nach Anlage 11) seit mindestens 2 Jahren (Ausnahme: ein Jahr bei Krankenkraftwagen),
- die Vollendung des 21. Lebensjahres (Ausnahme: 19. Lebensjahr bei Krankenkraftwagen),
- die Gewähr für die besondere Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen ("Zuverlässigkeit") und
- die erforderliche geistige und körperliche Eignung.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist in der Regel 5 Jahre gültig und muss rechtzeitig (ca. 6 Monate vor Ablauf) verlängert werden, da nach Ablauf der eingetragenen Geltungsdauer eine Personenbeförderung nicht mehr erfolgen darf!
Spätestens bei der Abholung des Führerscheins zur Fahrgastbeförderung ist außerdem ein sog. Ortskundenachweis beizubringen. Die abzulegende Ortskundeprüfung erstreckt sich über das Pflichtfahrgebiet München, also Stadt und Landkreis München, sowie Teile der umliegenden Landkreise und die Flughafenregion.
Der Ortskundenachweis ist bei Taxifahrern grundsätzlich vorzulegen. Bei Mietwagenfahrern ist der Ortskundenachweis nicht (mehr) erforderlich.
Seit 18.04.2016 ist für das Ablegen der Ortskundeprüfung ein sog. Prüfauftrag des Landratsamtes München erforderlich. Nach Übersendung des Prüfauftrages können Sie bei der zuständigen Stelle, die die Ortskundeprüfung für München abnimmt (Kreisverwaltungsreferat München) einen Termin vereinbaren. Die Gebühren für die Ortskundeprüfung müssen zentral beim Landratsamt München entrichtet werden. Antragstellungen über die Taxiverbände finden nicht mehr statt. Der Fragenkatalog ist auf der Internetseite der Landeshauptstadt München abrufbar (siehe "Externe Links"). Die Musterlösungen können vor Ort in der Führerscheinstelle des Landratsamtes München eingesehen werden (Terminvereinbarung erforderlich).
Bei der persönlichen Antragstellung [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung] muss der Antragsteller jederzeit in der Lage sein, seine Identität nachzuweisen.
- Personalausweis (mit aktueller Meldeanschrift) oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung
Für einen Erstantrag:
- aktuelles, erweitertes, behördliches Führungszeugnis (ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen); bei Zuzug aus dem EU-Ausland: Europäisches Führungszeugnis
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
- Gutachten (PMU - medizinisch-psychometrische Untersuchung) eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung
- Ortskundenachweis (nur bei Taxi erforderlich)
- Teilnahmebescheinigung "Erste-Hilfe-Kurs" (9 Unterrichtseinheiten), nur bei Krankenkraftwagen
Für einen Verlängerungsantrag:
- aktuelles, erweitertes, behördliches Führungszeugnis (ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen); bei Zuzug aus dem EU-Ausland: Europäisches Führungszeugnis
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
- wenn über das 60. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll: Gutachten (PMU - medizinisch-psychometrische Untersuchung) eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- bei Ersterteilung: 38,80 Euro
- bei (fristgerechter) Verlängerung: 32,90 Euro
- zuzüglich ca. 5,00 Euro Gemeindegebühren
- zuzüglich 13,00 Euro für erweitertes, behördliches Führungszeugnis
- ggf. zuzüglich 13,00 Euro für Europäisches Führungszeugnis
- ggf. zuzüglich 57,30 Euro für Ortskundenachweis
Die Bearbeitungszeit beträgt:
- ca. 6-8 Wochen (bei Antragstellung vor Ort [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung] bzw. über die Gemeinde)
- max. 4 Wochen (bei Online-Antragstellung)
Wichtiger Hinweis: Beantragen Sie bitte die Erteilung bzw. Verlängerung der Fahrerlaubnis möglichst frühzeitig, am besten mit einer Vorlaufzeit von 6 Monaten!
Die Antragstellung sollte online erfolgen (siehe "Online beantragen"). Eine direkte Abgabe des Antrags bei der Führerscheinstelle [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung] oder bei der Wohnsitzgemeinde ist ebenso möglich .
Beachten Sie bitte in den Fällen der Verlängerung die rechtzeitige Antragstellung (ca. 6 Monate vor Ablauf)!
Die Abholung des Führerscheins [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung] kann auch durch schriftlich bevollmächtigte Dritte erfolgen, welche sich jedoch ausweisen müssen.
Die Ortskundeprüfung wird vom Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München abgenommen. Zur dortigen Terminvereinbarung ist vorab ein sog. Prüfauftrag des Landratsamtes München notwendig. Dieser wird im Rahmen der Antragstellung erteilt und dem Kreisverwaltungsreferat übersandt. Die Gebühren für die Ortskundeprüfung sind beim Landratsamt München zu entrichten.
Der Fragenkatalog ist auf der Internetseite der Landeshauptstadt München abrufbar (siehe "Externe Links"). Die Musterlösungen können vor Ort in der Führerscheinstelle des Landratsamtes München eingesehen werden (Terminvereinbarung erforderlich).
Sie können bei der Führerscheinstelle bequem online einen Termin vereinbaren.
Wichtiger Hinweis: Zum Öffnen des Online-Formulars muß JAVA installiert sein. Sicherheitsabfragen bitte bejahen, damit das Formular in Ihrem Browser vollständig geladen werden kann.
Ausführliche Informationen zu unseren elektronischen Formularen finden Sie auf der Seite Hilfe.
Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise auf Seite 1 und 2 des Formulars.
- Erteilung und Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung online beantragen (Online-Antrag)
- Antrag auf Erteilung und Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (kein Online-Antrag)
- Führerschein - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
- Führerschein - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
vorläufig nicht digital ausfüllbares PDF
- Führerschein - Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens
vorläufig nicht digital ausfüllbares PDF
- Vollmacht zur Vorlage bei der Führerscheinstelle
- Fahrgastbeförderung
Landeshauptstadt München
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-3000 |
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Fax: | 089 6221-3128 |
E-Mail: | fahrerlaubnis@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Sie können bei der Führerscheinstelle bequem online einen Termin vereinbaren.
Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 13.04.2021. aktualisiert.
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