Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Fahrwegbestimmung für Gefahrguttransporte
Für die Beförderung von bestimmten gefährlichen Gütern ist eine Fahrwegbestimmung erforderlich.
Der Transport gefährlicher Güter außerhalb von Autobahnen erfordert eine Fahrwegbestimmung.
Diese kann für den Einzelfall oder für eine bestimmte Anzahl von Fahrten erfolgen.
Fahrwege insbesondere zum Be- und Entladeort benötigen die Genehmigung durch das Landratsamt München.
Allerdings fallen nicht alle gefährlichen Stoffe unter diese Bestimmung. Nehmen Sie deshalb vor der Antragstellung unbedingt Kontakt mit dem Landratsamt Müchen als untere Straßenverkehrsbehörde auf.
Stellen Sie den Antrag auf Fahrwegbestimmung bitte formlos und mit folgenden Angaben:
- Name und Anschrift des Antragstellers
- Be- und Entladestelle
- exakter Fahrweg
- Zeitraum des Transportes
- Begründung der Notwendigkeit
§ 35 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
Der Gebührenrahmen bewegt sich zwischen 35,00 und 250,00 Euro
Nehmen Sie vor der Antragstellung bitte unbedingt Kontakt mit dem Landratsamt München auf.
Ihren Ansprechpartner finden
Ansprechpartner
Herr Laudenbach
Anschrift
Landratsamt München
Sachgebiet 3.3.1.3 - Verkehrsrecht
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-0 |
---|---|
Fax: | 089 / 6221-2503 |
E-Mail: | verkehrsrecht@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
---|---|
Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Post bitte an:
Landratsamt München
Sachgebiet 3.3.1.3
Postfach 90 07 51
81507 München
Anfahrtsbeschreibung zur Außenstelle Frankenthalerstr. 5-9
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 23.10.2019 aktualisiert.