Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Fleischhygiene / Futtermittelrecht
Wenn Sie Lebensmittel tierischen Ursprungs insbesondere Fleisch- und Fleischerzeugnissen, Milch, Eier und Fisch herstellen und/oder in den Verkehr bringen möchten, müssen Sie eine Reihe von Vorschriften einhalten und dies dem Veterinäramt im Landratsamt München anzeigen.
Das Veterinäramt überwacht die Herstellung und das Inverkehrbringen von Lebensmitteln tierischen Ursprungs, insbesondere Fleisch- und Fleischerzeugnissen, Milch, Eiern und Fisch.
Die Überwachung erstreckt sich vom Stall (Erzeugerbetrieb) über die Schlachtung bis zum Herstellen von Lebensmitteln tierischen Ursprungs ("from stable to table"). Es werden landwirtschaftliche Betriebe einschließlich der dort verwendeten Futtermittel, Schlachtstätten sowie Metzgereien und andere Betriebe, welche Lebensmittel tierischen Ursprungs herstellen, überwacht.
Alle Schlachttiere und deren Fleisch werden im Rahmen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung ("Fleischbeschau") auf Genusstauglichkeit überprüft.
Einzige Ausnahme ist die Abgabe von Wild direkt vom Jäger an den Endverbraucher. Bei Wildschweinen ist jedoch in jedem Fall die Untersuchung auf Trichinen vorgeschrieben.
Unten finden Sie eine Auflistung der zuständigen amtlichen Tierärzte für die Fleischbeschau in den einzelnen Gemeinden. Die Anmeldung zur Schlachttier- und Fleischbeschau muss möglichst frühzeitig erfolgen, mindestens 1 Werktag vorher.
Bei allgemeinen Fragen zur Lebensmittelüberwachung oder Beschwerden über im Einzelhandel gekaufte Lebensmittel wenden Sie sich bitte an den Fachbereich 4.3.2 - Verbraucherschutz.
- Fleischhygienerecht (seit 01.01.2006 EU-Hygienepaket)
- Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz)
- Futtermittelrecht
- Schlachtung - Information zur Lebensmittelsicherheit für Tiere, die in einen Schlachthof verbracht wurden oder verbracht werden sollen (PDF)
nach Anhang II Abschnitt III Nr. 1 in Verbindung mit Nr. 3 und 4 Buchstabe b Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 (Anlage 7 zu § 10 Abs. 1)
- Begleitschein zu einer außerhalb eines Schlachthofes erfolgten Notschlachtung eines frisch verletzten Tieres
nach Anhang III Abschnitt I Kapitel VI der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
- Merkblatt: Amtliche Tierärzte - Zuständigkeitsbereiche (PDF)
- Tiergesundheit und Tierschutz in Bayern
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat die Aufgabe, die Gesundheit von Tieren zu erhalten, zu fördern bzw. wiederherzustellen, insbesondere an der Schnittstelle zwischen Tiergesundheit und Erzeugung von Lebensmittel tierischen Ursprungs.
- Lebensmittelsicherheit in Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Anschrift
Landratsamt München
Referat 4.5 - Veterinäramt
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221 - 2375 oder - 2374 |
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Fax: | 089 / 6221 - 2810 |
E-Mail: | vetamt@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 31.08.2020 aktualisiert.