Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung, kurz Fleischbeschau, handelt es sich um eine amtliche Untersuchung vor und nach der Schlachtung von Tieren, wenn das Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist. Wer ohne die erforderliche Untersuchung ein Tier schlachtet oder Fleisch in Verkehr bringt, macht sich strafbar.
Bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung, kurz Fleischbeschau, handelt es sich um eine amtliche Untersuchung vor und nach der Schlachtung von Tieren, wenn das Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist. Dies gilt für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, andere Paarhufer, Pferde, andere Einhufer und Kaninchen.
Im Rahmen der Fleischbeschau werden auch die gesetzlich vorgeschriebenen BSE-Tests durchgeführt.
Jeder, der eines der genannten Tiere schlachten will, muss sich vor der Schlachtung an den zuständigen amtlichen Tierarzt wenden, damit die vorgeschriebene Untersuchung vor und nach der Schlachtung durchgeführt werden kann. Dies gilt auch bei Hausschlachtungen.
Die Zuständigkeitsbereiche der amtlichen Tierärzte im Landkreis München finden Sie in der Rubrik “Ansprechpersonen”.
- EU-Verordnungen VO (EG) 853/2004, VO (EG) 854/2004
- Fleischhygienegesetz (FlHG)
- Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV)
- Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV)
Die Kosten für die Fleischbeschau betragen von 0,50 Euro bis 50,00 Euro pro Tier.
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 14.10.2026. aktualisiert.

