Führerschein in EU-Kartenführerschein umtauschen
Wenn Sie Ihren alten grauen oder rosa Papierführerschein in einen neuen EU-Kartenführerschein umtauschen möchten, können Sie dies bei der Führerscheinstelle beantragen.
Sie können diese Leistung auch online beantragen.
Sie können Ihren "alten" Führerschein (grauen/rosa Papierführerschein) in den EU-Kartenführerschein umtauschen lassen.
Beantragen Sie bitte den Umtausch Ihres Führerscheins online (siehe "Online beantragen").
Der endgültige Pflichtumtausch besteht spätestens zum 19.01.2033. Weitere Informationen zum "Führerschein-Pflichtumtausch" finden Sie unter dem Punkt "Verwandte Themen" .
Die Mitgliedsstaaten der EU haben sich verpflichtet, alle jeweils national gültigen Führerscheindokumente auch untereinander anzuerkennen. Was Meldungen betrifft, dass z.B. Österreich oder Italien die grauen, deutschen Führerscheine nicht mehr anerkennen würden, handelt es sich also um Falschmeldungen. Probleme gab es nur bei alten Führerscheinen, deren "verheerender" Zustand es nicht mehr zuließ, Personalien abzulesen. Teilweise hatten diese auch kein Foto mehr, weil dieses beim Waschen in der Waschmaschine zerstört wurde. Dies würde übrigens auch zu Beanstandungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland führen. Um trotzdem Unannehmlichkeiten im Ausland (und offensichtlich auch im Inland) zu vermeiden, empfehlen wir grundsätzlich den Umtausch von Altführerscheinen.
Der Führerschein dient der Feststellung der Fahrberechtigung bzw. Fahrerlaubnisklassen. Wenn sich ein Polizist bzgl. der Identität einer Person überzeugen möchte, so muss er sich hierzu der Aufforderung zum Vorzeigen des Personalausweises oder Reisepasses bedienen. Ein "zu altes Bild" im Führerschein ist kein Grund zur Beanstandung. Beachten Sie hierzu jedoch die gesetzliche Verpflichtung zum Mitführen von Ausweisdokumenten, welche bei Nichtbeachtung zu einem Verwarnungsgeld führt! Steht die Identität einer Person fest, kann durch einen Vergleich der Personalien im Ausweisdokument mit denen im Führerschein auch die Fahrberechtigung festgestellt werden.
Die Europäische Union duldet lediglich den Besitz von einem Führerscheindokument pro Person. Sollten Sie also in Besitz eines Führerscheins eines anderen EU-Mitgliedsstaates sein, so sind Sie verpflichtet, den deutschen und den ausländischen Führerschein in einem Dokument zusammenfassen zu lassen.
Der Originalführerschein (bisherige Führerschein) und ggf. der ausländische EU-Führerschein sind bei Abholung des neu ausgestellten Kartenführerscheins bei der Führerscheinstelle vorzulegen. Bei Nichtvorlage erfolgt keine Aushändigung des neuen Kartenführerscheins. Auf Wunsch wird Ihnen der alte, deutsche, entwertete Führerschein wieder ausgehändigt. Der ausländische Führerschein wird an den Ausstellungsstaat zurückgesendet.
Bei der persönlichen Antragstellung muss der Antragsteller jederzeit in der Lage sein, seine Identität nachzuweisen.
Aus diesem Grund sind grundsätzlich mitzubringen:
- Personalausweis (mit aktueller Meldeanschrift) oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung
Daneben werden für die Antragstellung benötigt:
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- alter (deutscher) Papierführerschein (grau/rosa) im Original
- aktuelle „Karteikartenabschrift“ (nicht notwendig, wenn der Originalführerschein vom Landratsamt München ausgestellt wurde. Sie erhalten diese durch einen Anruf bei der zuletzt ausstellenden Behörde)
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Bei Onlinebeantragung (und Direktversand):
- 29,25 Euro (inkl. Versand per Einschreiben)
Bei Antragstellung vor Ort (und Direktversand):
- 29,25 Euro (inkl. Versand per Einschreiben)
Bei Antragstellung vor Ort (und Abholung vor Ort):
- 24,00 Euro
Die Bearbeitungszeit beträgt:
- ca. 6-8 Wochen bei Antragstellung vor Ort bzw. über die Gemeinde; bei eilbedürftigeren Fällen, wenden Sie sich bitte umgehend vor Ort an die Führerscheinstelle.
Bitte nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung. - max. 4 Wochen bei Online-Antragstellung
Bei der Onlinebeantragung entfällt die Vorsprache bei der Führerscheinstelle. Sie beantragen den EU-Kartenführerschein online und bekommen diesen direkt nach Hause geschickt.
Die Antragstellung auf Führerscheinumtausch erfolgt sonst persönlich bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes München.
Die Abholung des Führerscheins kann auch durch schriftlich bevollmächtigte Dritte erfolgen, welche sich jedoch ausweisen müssen.
Sie können bei der Führerscheinstelle bequem online einen Termin vereinbaren.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit des Direktversands. Gegen eine zusätzliche Gebühr von 5,25 Euro wird Ihnen der Führerschein von der Bundesdruckerei direkt nach Hause gesandt.
Online beantragen über unseren Online-Formularassistenten
- Lesen Sie bitte vorab das Merkblatt für die Online-Beantragung.
- Sie müssen sich für diesen Online-Antrag nicht registrieren.
- Unser neuer Ausfüllassistent hilft Ihnen beim Ausfüllen Ihres Antrags.
- Nach dem Absenden Ihres Online-Antrags finden Sie auf der Übersichtsseite ein bereits vorausgefülltes Foto-/Unterschriftsblatt.
Drucken Sie dieses aus, unterschreiben Sie es und schicken Sie es mit den weiteren Unterlagen wie das biometrische Lichtbild per Post an die Führerscheinstelle. - Sie bekommen eine eindeutige Auftragsnummer, beginnend mit "muci-".
Bei Rückfragen geben Sie bitte immer diese Auftragsnummer mit an.
Zum Online-Antrag bitte hier klicken: https://service.landkreis-muenchen.de/muci/go/a/4
Alternativweg: Online beantragen über ein Java-basiertes Formular
Wichtiger Hinweis: Zum Öffnen des Online-Formulars muß JAVA auf Ihrem PC installiert sein.
Ausführliche Informationen zu unseren elektronischen Formularen finden Sie auf der Seite Hilfe.
Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise auf der Seite 1 des Formulars.
Zum Java-Formular Umtausch online zu beantragen
- Merkblatt: Umtausch des alten Führerscheins online beantragen
- Antrag auf Erteilung eines Ersatzführerscheins (kein Online-Antrag)
Dieser Antrag muss persönlich in der Führerscheinstelle abgegeben werden.
- Vollmacht zur Vorlage bei der Führerscheinstelle
- Unterschrift und biometrisches Foto zum Fahrerlaubnisantrag (PDF)
- Informationsblatt und Einverständniserklärung zum Führerscheindirektversand nach Hause (PDF)
- Flyer - Pflichtumtausch des Führerscheins - so geht‘s! (PDF nicht barrierefrei)
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-3000 |
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Fax: | 089 / 6221-3128 |
E-Mail: | fahrerlaubnis@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Anfahrtsbeschreibung Grasbrunn-Neukeferloh
Sie können bei der Führerscheinstelle bequem online einen Termin vereinbaren.
Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 16.10.2019 aktualisiert.