Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Gebrauchtfahrzeug nach Umzug in den Landkreis München anmelden
Sie sind mit Ihrem Hauptwohnsitz in den Landkreis München gezogen. Hier finden Sie die benötigten Unterlagen und Informationen für die Ummeldung. Ihr bisheriges Kennzeichen dürfen Sie behalten. Sie können diese Leistung auch online beantragen.
Sie sind mit Ihrem Hauptwohnsitz in den Landkreis München gezogen.
Seit dem 01.01.2015 gibt es die Möglichkeit, dass Sie Ihr bisheriges Kennzeichen beibehalten können. Falls das Fahrzeug bereits außer Betrieb gesetzt/abgemeldet ist wird Ihnen ein neues Kennzeichen zugeteilt.
Gerne erhalten Sie auf Wunsch auch ein neues Kennzeichen. Bitte beachten Sie hierbei, dass die bisherigen Kennzeichenschilder zur Umschreibung vorgelegt werden müssen.
Die Umschreibung eines Kraftfahrzeuges ist nur persönlich oder durch Vollmacht bzw. online mit dem neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion möglich.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird nur in folgenden Fällen benötigt:
- Falls Sie noch Fahrzeugpapiere besitzen, die vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurden (Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein) oder
- Falls Sie ein neues Kennzeichen beantragen möchten oder/und
- Falls sich Ihr Familienname, beispielsweise durch eine Heirat, geändert hat
- Kennzeichenschild(er); bei Umkennzeichnung des Fahrzeugs (siehe Rubrik Beschreibung)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung, falls die HU bereits fällig war (= Prüfbericht im Original)
Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend! - Nachweis der Sicherheitsprüfung soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches und Prüfprotokolles)
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Gemeinde (Zulassung ist nur noch auf den Hauptwohnsitz möglich)
- ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten (siehe unter "Formulare und Merkblätter")
- SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer, wenn ein neues Kennzeichen zugeteilt wird (siehe unter "Formulare und Merkblätter")
- Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten Kfz-steuerrechtliche Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen
Folgende Unterlagen werden zusätzlich benötigt:
- bei Firmen:
Handelsregisterauszug (nicht älter als ein Jahr), Gewerbeanmeldung und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist) - bei Vereinen:
Vereinsregisterauszug (nicht älter als ein Jahr) und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) - bei Minderjährigen:
Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
ab 17,60 Euro bei Beibehaltung des bisherigen amtl. Kennzeichens
ab 28,20 Euro bei Zuteilung eines neuen amtl. Kennzeichens
Seit dem 08.04.2020 sind die Dienstleistungen der Online-Zulassungsbehörde auch ohne Online-Ausweisfunktion möglich. Für die Nutzung ist ein Servicekonto unter Bürgerserviceportal einzurichten. Zudem benötigen wir für die abschließende Bearbeitung des Online-Antrages zwingend eine Kopie des Personalausweises oder Reisepass mit Meldebescheinigung. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in einer separaten E-Mail.
In besonders dringlichen Angelegenheiten können Sie einen Termin für eine persönliche Vorsprache mit uns vereinbaren.
Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise und Bedingungen für die Terminvereinbarung.
- Vollmacht für die Kfz-Zulassungsstelle einschließlich SEPA-Lastschriftmandat
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter für minderjährige Fahrzeughalter
- Einverständniserklärung für Kfz-Zulassung auf eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Wichtige Hinweise zur Kraftfahrzeugsteuer (PDF)
(vom Hauptzollamt München)
- Merkblatt: Aktuelle Rechtsänderungen (PDF)
- Zoll
Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer sowie zu zum Thema Steuerbefreiungen/Steuervergünstigungen für Fahrzeuge
- Kraftfahrzeugsteuer SEPA-Lastschriftmandat für die SEPA-Basislastschrift
- i-KFZ
Informationen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-KFZ)
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-3000 |
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Fax: | 089 / 6221-3128 |
E-Mail: | kfz-zulassung@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Anfahrtsbeschreibung Grasbrunn-Neukeferloh
Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 13.08.2020 aktualisiert.