Gewerbliche und gemeinnützige Abfallsammlungen anzeigen

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Alle gewerblichen sowie gemeinnützigen Sammlungen von Abfällen müssen spätestens drei Monate vor ihrer beabsichtigten Aufnahme beim Landratsamt München angezeigt werden.

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 11.03.2024. aktualisiert.