Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Halterauskunft beantragen
Die Zulassungsstelle kann in begründeten Fällen Auskunft über den Halter und/oder die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs erteilen.
Zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr kann durch die Zulassungsstelle Auskunft über den Halter und/oder die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs erteilt werden.
Antragsteller können sowohl Privatpersonen als auch Rechtsanwälte oder öffentliche Stellen sein. Die Antragstellung muss aus Datenschutzgründen schriftlich mit Begründung oder durch persönliche Vorsprache erfolgen. Zuständig für die Erteilung der Auskunft ist die kennzeichenführende Zulassungsbehörde.
- bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlicher Anfrage: kurze Sachverhaltsdarstellung, für welchen Zweck die Auskunft benötigt wird
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
5,10 Euro
Eine Halterauskunft kann persönlich oder schriftlich beantragt werden.
- Zoll
Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer sowie zu zum Thema Steuerbefreiungen/Steuervergünstigungen für Fahrzeuge
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-3000 |
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Fax: | 089 / 6221-3128 |
E-Mail: | kfz-zulassung@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Anfahrtsbeschreibung Grasbrunn-Neukeferloh
Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 05.03.2018 aktualisiert.