Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Heilberufe anmelden und abmelden (für Heilpraktiker Schritt III)
Wenn Sie einen gesetzlich geregelten Heilberuf selbständig im Landkreis München ausüben möchten (z. B. Heilpraktiker, Hebamme, Masseur etc.), sind Sie verpflichtet, dies dem Gesundheitsamt zu melden.
Zur Meldung beim Gesundheitsamt sind alle Personen verpflichtet, die einen gesetzlich geregelten Heilberuf selbständig im Landkreis München ausüben, z. B. Heilpraktiker, Inhaber einer eingeschränkten Erlaubnis auf dem Gebiet der heilkundlichen Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz, Logopäden, Ergotherapeuten, Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten, Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Masseure, medizinische Bademeister, Podologen, Hebammen/Entbindungspfleger etc.
Sollten Sie sich z. B. als Heilpraktiker/in im Landkreis München niederlassen wollen oder z. B. als Hebamme oder Masseur ambulant im Landkreis München tätig werden wollen, melden Sie uns bitte unverzüglich:
- den Beginn Ihrer selbständigen Berufsausübung
- die Anschrift der Niederlassung im Landkreis München, bzw. bei ambulanter Tätigkeit im Landkreis München Ihre Wohnanschrift und Ihr ambulantes Einsatzgebiet
- alle Änderungen, z. B. Namensänderung, Umzug, Praxisverlegung oder Beendigung der Praxis
Zusätzlich benötigen wir Ihre Urkunde, mit der Sie uns die Berechtigung zur Ausübung des Berufs oder zum Führen der Berufsbezeichnung nachweisen.
Sie können uns Ihre Urkunde im Original persönlich vorlegen oder eine beglaubigte Kopie zusenden.
Zur Angabe Ihrer Meldedaten finden Sie unter "Formulare" einen Meldebogen, den Sie bitte zusammen mit der beglaubigten Kopie Ihrer Urkunde ausgefüllt zurücksenden oder uns zusammen mit Ihrer Original-Urkunde persönlich vorlegen. Bitte vereinbaren Sie dazu telefonisch einen Termin, wenn Sie persönlich vorbeikommen wollen.
Heilpraktiker und Podologen finden unter "Formulare" außerdem einen Vordruck zur Angabe von Tätigkeiten, die der Hygieneverordnung unterliegen.
- Meldebogen
- Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung (Vorlage im Original oder beglaubigte Kopie)
- Nachweis einer angemessenen Haftpflichtversicherung
- Vordruck zur Angabe von Tätigkeiten, die der Hygieneverordnung unterliegen (nur für Heilpraktiker und Podologen)
- Art. 12 Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG)
- Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygieneverordnung)
Es entstehen keine Kosten.
Bestätigung für Krankenkassen: 18,00 Euro
Wenn Sie persönlich vorsprechen wollen, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin.
Ihren Ansprechpartner finden
Ansprechpartnerin
Frau Feige
Ansprechpartner
Herr Lindt
Anschrift
Landratsamt München
Fachbereich 3.2.2 - Medizinal- und Gutachterwesen
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-1000 |
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Fax: | 089 / 6221-1164 |
E-Mail: | gesundheitswesen@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 16.06.2020 aktualisiert.