Lärmerzeugende Geräte und Maschinen

Information/Beratung 

In bestimmten Gebieten dürfen lärmerzeugende Geräte und Maschinen (wie z. B. Rasenmäher, Heckenscheren, Laubbläser, usw.) im Freien nur eingeschränkt benutzt werden. Sie haben die Möglichkeit, eine Ausnahme von diesen Verboten bei der jeweiligen Gemeinde zu beantragen.

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 23.06.2023. aktualisiert.