Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Lebensmittelüberwachung und lebensmittelbezogener Verbraucherschutz
Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert nicht nur Lebensmittel, sondern auch Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel und Tabakerzeugnisse, um den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten.
Die amtliche Lebensmittelüberwachung dient dem Schutz des Verbrauchers. Sie wacht darüber, dass alle Rechtsvorschriften im Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen eingehalten, Gefahren vom Verbraucher abgewendet und Verstöße gegen die gültigen Vorschriften geahndet werden.
Die Lebensmittelüberwachung kontrolliert z. B. Herstellerbetriebe, Gaststätten, Lebensmittelgroß- und Einzelhandel, Importeure, Imbissstuben und Wochenmärkte. Dabei überprüft sie u. a. Ordnung und Sauberkeit in den Betrieben, die Lagerbedingungen für die verschiedenen Produkte, die Einhaltung der Bestimmungen über die Abfallentsorgung, die Kennzeichnung der Produkte. Zudem nehmen die Lebensmittelkontrolleure Proben, die sie zur amtlichen Untersuchung an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit weiterleiten.
Sollten Mängel festgestellt werden, so wird auf ihre Beseitigung hingewirkt. Dazu können Maßnahmen angeordnet und Sanktionen verhängt werden, z. B. durch amtliche Anordnungen, Verwarnungs- oder Bußgeld oder Strafanzeigen.
Neben den Kontrollen werden von der Lebensmittelüberwachung auch Beratungen von Gewerbetreibenden oder Verbrauchern durchgeführt. Gewerbetreibende sollen im ordnungsgemäßen Umgang mit Lebensmitteln unterstützt werden.
Verbraucherbeschwerden wird durch geeignete Maßnahmen abgeholfen.
Verbraucher können sich an die Lebensmittelüberwachung im Landratsamt München wenden, wenn sie
- ein Produkt im Landkreis erworben haben, das ihrer Einschätzung nach nicht zum Verzehr geeignet oder sonst zu beanstanden ist; finanzieller Ersatz wird nicht geleistet, jedoch wird das Produkt kostenlos untersucht und die Verbraucher werden vom Ergebnis benachrichtigt
- in einem Lebensmittelbetrieb im Landkreis vermeintlich unhygienische Zustände beobachtet haben
Lebensmittelunternehmer können sich an die Lebensmittelüberwachung im Landratsamt München wenden, um
- sich erstmals im Landkreis München als Lebensmittelunternehmen registrieren zu lassen
- einen Antrag auf EU-Zulassung zu stellen
Eine Übersicht der Gemeinden und Städte im Landkreis München finden Sie weiter unten. Für die Postleitzahlenbereiche 80000 - 81999 wenden Sie sich bitte an die Landeshauptstadt München (Tel. 089 / 233-00).
Eine Fülle von Rechtsvorschriften der Europäischen Union, des Bundes und der Länder soll Verbraucher von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen vor möglichen Gesundheitsschäden sowie vor Irreführung und Täuschung schützen.
Wichtige Vorschriften:
- das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB); es enthält zahlreiche Verbote und Gebote zum Schutz der Gesundheit und zum Schutz der Verbraucher
- die "Basis-Verordnung" VO (EG) 178/2002; sie ist die grundlegende lebensmittelrechtliche Rechtsvorschrift des EU-Rechts
- die Verordnungen (EG) 852 bis 854/2004 ("Hygienepaket"); diese Verordnungen enthalten Vorschriften über die Hygieneanforderungen in Lebensmittelbetrieben und für Lebensmittel tierischen Ursprungs sowie besondere Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von Erzeugnissen tierischen Ursprungs
- die VO (EG) 882/2004 ("Kontrollverordnung"); in dieser Verordnung werden europaeinheitlich allgemeine Regeln für die Durchführung amtlicher Kontrollen festgelegt
Für die amtliche Lebensmittelüberwachung werden die in der VO (EG) 882/2004 sowie im Bayerischen Kostengesetz vorgeschriebenen Kosten erhoben.
Die Beratung von Verbrauchern und Gewerbetreibenden sowie die Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden sind in der Regel kostenfrei.
Wenn Sie uns einen Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen mitteilen wollen, nennen Sie uns bitte folgende Details:
- bei Beschwerden über Produkte: auf welches Produkt bezieht sich die Beschwerde, wie ist der Zustand des Produkts, wo wurde das Produkt gekauft, wann wurde das Produkt gekauft, gab es nach Gebrauch/Verbrauch Erkrankungen?
- bei Beschwerden über Lebensmittelunternehmer: Firma mit genauer Anschrift, was ist der Anlass, wann wurde der Anlass beobachtet?); Ihren Namen und Vornamenw, Adresse, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe)
Senden Sie uns einen Brief oder eine E-Mail an die unten genannte Adresse oder vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.
Die Lebensmittelkontrolleure sowie die für den Vollzug des Lebensmittelrechts zuständigen Verwaltungskräfte stehen für Beratungen, Auskünfte und auch für die Entgegennahme von Verbraucherbeschwerden zur Verfügung. Lebensmittel und Bedarfsgegenstände, die nach Auffassung der Verbraucher nicht einwandfrei oder bedenklich erscheinen, können zur Untersuchung abgegeben werden.
- Meldevordruck für Lebensmittelunternehmer zur Meldung nach Art. 6 VO (EG) Nr. 852/2004 (PDF, nicht barrierefrei)
nicht am PC ausfüllbar
- Leitfaden zur Registrierung von Lebensmittelunternehmen (PDF)
- Vorrangige Pflichten der Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer (PDF)
- Merkblatt für den Betrieb von Imbiss-Fahrzeugen (PDF)
- Leitfaden für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln (PDF)
für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen
- Warnungen zu Futtermittel, Bedarfsgegenstände und Kosmetische Mittel
- Lebensmittelwarnung.de
- Lebensmittelklarheit
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
- Untersuchungsaktivitäten nach § 44a LFGB
- Ausbildung zum Lebensmittelkontrolleur / zur Lebensmittelkontrolleurin
- Verstöße im Lebensmittelbereich (Gaststätten, Bäckereien, Metzgereien etc.)
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Anschrift
Landratsamt München
Fachbereich 4.3.2 - Verbraucherschutz
Frankenthaler Straße 2
81539 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-0 |
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Fax: | 089 / 6221-2276 |
E-Mail: | lebensmittelrecht@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 02.11.2017 aktualisiert.