Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Nutztierhaltung anmelden
Neben Landwirten müssen auch Privatpersonen mit einer sogenannten Hobby-Nutztierhaltung ihre Tiere registrieren lassen bzw. ihren Betrieb anzeigen.
Neben Landwirten müssen auch Privatpersonen mit einer sogenannten Hobby-Nutztierhaltung ihre Tiere beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg registrieren lassen. Zudem ist als nächster Schritt die Anmeldung beim Veterinäramt unter Angabe der Betriebsnummer (Registernummer nach der Viehverkehrsverordnung) und - soweit die Tierart bei der Bayerischen Tierseuchenkasse meldepflichtig ist - auch unter Angabe der Tierseuchenkassennummer verpflichtend.
Registrierungspflichtig sind neben den klassischen Nutztieren wie Rindern, Schweinen und Schafen auch Ziegen, Pferde, Esel und sonstige Equiden (Einhufer) sowie Geflügel wie Enten, Gänse, Hühner, Fasane, Laufvögel, Perlhühner, Rebhühner, Truthühner, Tauben und Wachteln. Ferner müssen auch Halter von Gehegewild, Kameliden und allen anderen Klauentiere, die nicht in § 26 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung, ViehVerkV) aufgeführt werden, ihren Betrieb anzeigen.
Daneben sind auch die Bienenhaltung, die Nutzfischhaltung und die Aquakultur mit Gewässeranbindung anzeigepflichtig.
- § 26 und § 45 Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung, ViehVerkV)
- § 6 Fischseuchenverordnung (FischSeuchV)
Aufgrund häufiger Außendiensttermine der Amtstierärzte ist eine telefonische Kontaktaufnahme im Vorfeld sinnvoll.
- Anzeige einer Nutztierhaltung (auch für Hobbyhaltungen)
gemäß § 26 und § 45 Viehverkehrs-Verordnung
Ihren Ansprechpartner finden
Ansprechpartnerin
Frau Nagl
Ansprechpartnerin
Frau Nißl
Anschrift
Landratsamt München
Referat 4.5 - Veterinäramt
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221 - 2375 oder - 2374 |
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Fax: | 089 / 6221 - 2810 |
E-Mail: | vetamt@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 31.08.2020 aktualisiert.