Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Rote-Punkt-Fahrzeuge entfernen
Wurde an Ihrem Fahrzeug ein sogenannter "Roter Punkt" angebracht, müssen Sie dieses sofort von der öffentlichen Fläche entfernen.
Das Abstellen eines nicht verkehrsbereiten Fahrzeuges (z. B. abgemeldet oder betriebsunfähig) auf einer öffentlichen Verkehrsfläche ist eine unerlaubte Sondernutzung und kein Parken. Durch Anbringen einer sog. "Rote Punkt" - Plakette ergeht die Aufforderung, das Fahrzeug unverzüglich zu entfernen.
Wenn Sie als letzter Halter oder Verantwortlicher dieser Aufforderung nicht nachkommen, lässt das Landratsamt das Fahrzeug auf Ihre Kosten abschleppen. Die Abschlepp-, Entsorgungs- und evtl. entstandene Stand- und Sondermüllkosten werden Ihnen in Rechnung gestellt. Außerdem ergeht noch grundsätzlich ein Bußgeldbescheid.
Sollten Sie als letzter Halter bzw. Pflichtiger das Fahrzeug wieder in Ihren Besitz nehmen wollen, müssen Sie schnellstmöglich unter Vorlage von beweiskräftigen Unterlagen (Kfz-Papiere, die Sie als Fahrzeugeigentümer ausweisen und Personalausweis bzw. Reisepass) im Landratsamt eine Freigabebescheinigung abholen. Daraufhin können Sie nach Zahlung der entstandenen Kosten bei der Abschleppfirma das Fahrzeug wieder übernehmen. Ansonsten wird das Fahrzeug verwertet.
- Art. 18 b Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
- Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG)
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
je nach Aufwand
Eine Vorsprache im Landratsamt ist nur erforderlich, wenn Sie eine Freigabe des Fahrzeugs wünschen.
Ihren Ansprechpartner finden
Ansprechpartnerin
Frau Freudenberg
Ansprechpartnerin
Frau Wimschneider
Anschrift
Landratsamt München
Sachgebiet 3.3.1.3 - Verkehrsrecht
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-0 |
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Fax: | 089 / 6221-2503 |
E-Mail: | verkehrsrecht@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Post bitte an:
Landratsamt München
Sachgebiet 3.3.1.3
Postfach 90 07 51
81507 München
Anfahrtsbeschreibung zur Außenstelle Frankenthalerstr. 5-9
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 17.10.2018 aktualisiert.