Schulpflichtverletzung
Eine Schulpflichtverletzung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Dies kann z. B. bereits das unerlaubte Fernbleiben vom Unterricht (Schwänzen) sein.
Das Landratsamt München ist für Schulpflichtverletzungen an Schulen im Landkreis München zuständig.
Eine Schulpflichtverletzung stellt nach dem Schulgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Als ordnungswidrig handelnde Person können sowohl die Schülerin oder der Schüler, welche das 14. Lebensjahr vollendet haben, als auch die jeweiligen Erziehungsberechtigten oder die Verantwortlichen der Ausbildungsbetriebe mit einem Bußgeld belangt werden.
- Art. 118 und 119 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
- Gesetz über Ordnungswidrigkeit (OwiG)
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 11.05.2017 aktualisiert.