Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Schulwegkosten - Förderschulen
Kostenfreiheit und Rückerstattung für Förderschulen beantragen
Für die kostenfreie Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu folgenden Schulen ist der Landkreis München zuständig:
- zur Rupert-Egenberger-Schule in Unterschleißheim
- die Hachinger Tal Schulen in Unterhaching
- das Förderzentrum Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Unterhaching
Zu den Förderschulen im Stadtbereich München ist bei Wohnsitz der Schüler im Landkreis München ebenfalls der Landkreis München zuständig.
Die Erziehungsberechtigten der jeweiligen Schüler/-innen werden gebeten, sich wegen der kostenfreien Beförderung zunächst mit der jeweiligen Schule in Verbindung zu setzen. Die Schule legt dem Landratsamt München die Anträge gesammelt vor.
Schülerinnen und Schüler einer Förderschule erfüllen ihre Schulpflicht in der Schule, in deren Schulsprengel sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Ein Anspruch auf Beförderung besteht dem Grunde nach dann, wenn der Pflicht- und Wahlpflichtunterricht der nächstgelegenen Schule besucht wird. Bei Tagesheimschulen sowie Schulen mit gebundenem oder offenem Ganztagsangebot wird auch das Nachmittagsangebot von der Beförderungspflicht umfasst. Nächstgelegene Schule ist die Pflichtschule (Art. 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen – BayEUG –) oder die Schule, der die Schülerinnen und Schüler nach Art. 43 BayEUG zugewiesen sind.
Die Beförderungspflicht besteht grundsätzlich, soweit der Weg zu dem Ort, an dem regelmäßig Unterricht stattfindet, für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 mit 4 länger als zwei Kilometer, für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 länger als drei Kilometer ist und den Schülerinnen und Schülern die Zurücklegung des Schulweges auf andere Weise nach den örtlichen Gegebenheiten und nach allgemeiner Verkehrsauffassung nicht zumutbar ist oder eine dauernde Behinderung der Schülerinnen und Schüler die Beförderung erfordert. Bei besonders beschwerlichen oder besonders gefährlichen Schulwegen kann auch bei kürzeren Wegstrecken in widerruflicher Weise die Notwendigkeit der Beförderung anerkannt werden.
Die Beförderung zu bestimmten Einrichtungen (z.B. Hort, Tagesheim, Heilpädagogische Tagesstätte) aufgrund der Gleichwertigkeit der Beförderungskosten anstelle der Beförderung zum Wohnort eine rein freiwillige Leistung des Landkreis München sein wird. Der Landkreis München verpflichtet sich daher nicht diese Beförderung zu übernehmen. Eine mögliche Übernahme der Beförderung zum Hort oder ähnlichen Einrichtungen wird Ihnen oder der Schule im September des jeweiligen Schuljahres vor Schulbeginn bekannt gegeben.
Die Antragstellung einer Zeitkarte erfolgt online. Rufen Sie dazu unter der Rubrik "Online beantragen" den Link "Schülerfahrkarten - Schülermonatskarte online beantragen" auf.
- Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (SchKfrG)
- Schülerbeförderungsverordnung (SchBefV)
Schülerfahrkarten - Online beantragen (externer Link)
- Für Förderschüler zum Besuch der Förderschulen - Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges - Landkreis München (Form 1)
(bis einschließlich Jahrgangsstufe 10)
Ihren Ansprechpartner finden
Ansprechpartnerin
Frau Bahle
Ansprechpartnerin
Frau Jesipow
Anschrift
Landratsamt München
Referat 2.3 Soziales - Ausbildungsförderung und Kostenfreiheit des Schulwegs
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-0 |
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Fax: | 089 / 6221-2278 |
E-Mail: | poststelle@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 20.05.2020 aktualisiert.