Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Schwangerenberatung - Allgemein
Vor, während und nach einer Schwangerschaft steht Ihnen die Beratungsstelle beim Landratsamt München unterstützend zur Seite und berät Sie vertraulich, anonym und kostenlos.
Schwangerschaft bringt Veränderungen und Unsicherheiten mit sich und wirft Fragen auf ...
Was kommt auf mich zu?
Wie wird sich die Beziehung zu meinem Partner weitergestalten?
Bin ich den Anforderungen und der Verantwortung für ein Kind gewachsen?
Welche Unterstützung kann ich erhalten?
Wir beraten Sie streng vertraulich, anonym und kostenlos.
Wir informieren Sie vor, während und nach der Schwangerschaft über
- soziale und rechtliche Bestimmungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt (Arbeitsverhältnis, Unterhalts- und Personensorgerecht, Familienstatus etc.)
- bestehende familienfördernde Leistungen und Hilfen für Kinder und Familien (z. B. Elterngeld, Kindergeld, Arbeitslosengeld II)
- Möglichkeiten finanzieller Unterstützung in Notlagen (Antragstellung auf Unterstützung durch die Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind")
- Hilfsmöglichkeiten, wenn Sie ein behindertes Kind erwarten
- Fragen zur Sexualität und Empfängnisverhütung
Besuchen Sie auch unsere Ausstellung love@ffair - rund um das Thema Verhütung in den Räumen der Beratungsstelle.
- Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Nr.3 Abs.1 und 2) vom 28.05.1993
- Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG)
- Bayerisches Schwangerenberatungsgesetz (BaySchwBerG)
Alle Angebote sind kostenlos.
- schwanger-in-bayern.de
- Informationen zu finanziellen Leistungen auf schwanger-in-bayern.de
Elterngeld, Kindergeld, Kinderfreibetrag, Unterhalt, Mutterschaftsgeld und vieles mehr
- Familienwegweiser des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- familienplanung.de
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
- loveline.de
BZgA
Ihren Ansprechpartner finden
Terminvereinbarung
Ansprechpartnerin
Frau Flohr
Schwangerenberatung
Ansprechpartnerin
Frau Afrasiabi
Ansprechpartnerin
Frau Kittel
Ansprechpartnerin
Frau Schmautz
Ansprechpartner
Herr Weisner
Ansprechpartnerin
Frau Zwarg
Anschrift
Landratsamt München
Sachgebiet 3.2.3.2 - Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-2196 |
---|---|
Fax: | 089 / 6221-1164 |
E-Mail: | schwangerenberatung@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 09:00 - 16:00 Uhr |
---|---|
Dienstag | 09:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 09:00 - 14:00 Uhr |
Anfahrt
Für Beratungsgespräche bitten wir um telefonische Terminvereinbarung. Nach Absprache sind diese auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 08.12.2017 aktualisiert.