Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Technikänderung in den Fahrzeugpapieren eintragen lassen
Die Angaben in den Fahrzeugpapieren müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Wenn Sie an Ihrem Fahrzeug technische Änderungen vorgenommen haben, müssen Sie Ihre Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsstelle berichtigen lassen.
Technische Änderungen sind Änderungen, welche die Funktionsweise des jeweiligen Teils betreffen und dadurch auch die Fahrzeugbeschreibungen verändern.
So wäre beispielsweise ein Austausch von Felgen in erster Linie eine optische Veränderung und benötigt keine Eintragung. Ändert sich aber beim Austausch nicht nur das Aussehen, sondern auch die Breite der Felgen, muss eine andere Bereifung genutzt werden. Dadurch können sich beispielsweise die Kraftübertragung und die Bremswirkung verändern. Aus diesem Grund muss eine Eintragung der technischen Änderungen stattfinden.
Wenn Sie sich unklar sind, was genau eine technische Änderung ist, so wenden Sie sich bitte an uns.
Die Eintragung technischer Änderungen ist persönlich oder durch Vollmacht möglich. Die Eintragung technischer Änderungen kann auch per Post erfolgen (die Fahrzeugpapiere sind dazu im Original erforderlich).
Für diese Dienstleistung können Sie online einen Termin vereinbaren.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- ggf. Datenblatt und Prüfbericht über die Änderungsabnahme (TÜV/Dekra/KüS ...)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung, falls die HU bereits fällig war (= Prüfbericht im Original)
Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend! - Nachweis der Sicherheitsprüfung, soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches und des Prüfprotokolls)
- Bei Änderung der Fahrzeugklasse muss eine Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) vorgelegt werden
Bitte beachten Sie: Versicherungsbestätigungen in Papierform (sog. "Versicherungsdoppelkarte") sind nicht mehr gültig - ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten (siehe unter "Formulare und Merkblätter")
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordung (StVZO)
ab 12,00 Euro
In besonders dringlichen Angelegenheiten können Sie einen Termin für eine persönliche Vorsprache mit uns vereinbaren.
Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise und Bedingungen für die Terminvereinbarung.
- TÜV Süddeutschland
- Zoll
Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer sowie zu zum Thema Steuerbefreiungen/Steuervergünstigungen für Fahrzeuge
- Kraftfahrzeugsteuer SEPA-Lastschriftmandat für die SEPA-Basislastschrift
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-3000 |
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Fax: | 089 / 6221-3128 |
E-Mail: | kfz-zulassung@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Anfahrtsbeschreibung Grasbrunn-Neukeferloh
Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 13.08.2020 aktualisiert.